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Gebärdensprach-Dolmetscher

Handicap hautnah
Barrieren überwinden

Warum gibt es dieses Angebot?

In fast allen Bereichen des täglichen Lebens bewegen sich hörgeschädigte Menschen. Sie sind in einer hörenden Umwelt eine Minderheit.
Viele Beratungsangebote können hörgeschädigte Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht in Anspruch nehmen. Sie können gesprochene Sprache nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen.
Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern können hörgeschädigte Menschen besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Gebärdensprachdolmetscher haben die Funktion des Sprachmittlers.
Sie übersetzen die deutsche Lautsprache simultan in die deutsche Gebärdensprache.

Am 06.07.2017 hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises beschlossen, dass auf Antrag die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher in „allgemeinen“ Beratungsprozessen übernommen werden.
Dies gilt, soweit Haushaltsmittel hierfür in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Dafür werden Kosten übernommen

Zum berechtigten Personenkreis gehören Menschen, die das Merkzeichen „Gl“ (gehörlos) in ihrem Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid haben.

Kosten für Gebärdensprachdolmetscher können in Einzelfällen durch das Amt für Integration und Inklusion übernommen werden.

Dies ist möglich unter anderem in den Bereichen:

  • allgemeine Beratungsgespräche, z.B.:
    Vorsorge- oder Hygieneberatung
  • Aufklärungsgespräche
  • Verbraucher- oder Schuldnerberatung
  • Frauenberatung
  • Elterngespräche in Kindertageseinrichtungen
  • Erst-Beratung in Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Beratungsgespräche oder Veranstaltungen von Wohlfahrtseinrichtungen 


Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung.

Diese Kosten werden übernommen

Die Kosten werden analog der "Rahmenvereinbarung zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscheinsätzen im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben" zwischen dem Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher NRW und den Inklusionsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland sowie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wie folgt vergütet:

Dolmetschzeiten:
75,00 € je volle Zeitstunde
37,50 € je angefangene halbe Einsatzstunde

Fahr- und Wartezeiten:
65,00 € je volle Zeitstunde
32,50 € je angefangene halbe Einsatzstunde

So bekommen Sie Hilfe

Gehörlose Menschen können beim Rheinisch-Bergischen Kreis, Amt für Integration und Inklusion, einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Zur Beantragung muss der beiliegende Antragsvordruck zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Feststellungsbescheid (bei Erstantragstellung) beim Amt für Integration und Inklusion eingereicht werden.
Dazu ist eine Erklärung erforderlich, welche Art von Beratungsgespräch erfolgen soll, um erkennen zu können, ob ein anderer Träger für die Kosten des/der Gebärdensprachdolmetscher zuständig ist.

Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher können durch das Amt für Integration und Inklusion nur dann übernommen werden, wenn kein anderer Leistungsträger für die Kostenübernahme vorrangig zuständig ist.

Andere Kostenträger können z.B. sein: 

  • Stadt
  • Gemeinde
  • Bezirksregierung
  • LVR
  • Krankenkassen
  • Pflegekassen
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • etc.

Qualifikation der Gebärdensprachdolmetscher

Gebärdensprachdolmetscher, die für diese Arbeit zugelassen sind, müssen eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:

  • Diplom GSD (Universität), zukünftig Bachelor (B.A.) Gebärdensprachdolmetschen (Universität), bzw. Master (M.A.) Gebärdensprachdolmetschen (Universität) 
  • Diplom-GSD/in (FH), zukünftig Bachelor Gebärdensprachdolmetschen ( FH) 
  • Staatl. geprüfter GSD (Prüfungsstellen Darmstadt/ München) 
  • Geprüfter GSD (IHK Düsseldorf)

Hinweis für gemeinnützige Träger und Veranstalter

Haben Sie eine Veranstaltung geplant, die Sie inklusiv gestalten möchten, oder nehmen hörbeeinträchtigte Menschen an Ihrer Veranstaltung teil? Dann können Sie - unter bestimmten Voraussetzungen und bei fehlenden (vorrangigen) Individualansprüchen auf Kostenübernahme - nach den gesetzlichen Bestimmungen als Veranstalter die Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden beantragen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte vorab zur Beratung an die unter Ansprechpartner aufgeführten Kontakte.


Weiter möchten wir Sie auf die Informationsbroschüren des Rheinisch-Bergischen Kreises zu inklusiven Themen aufmerksam machen.

Das Amt für Integration und Inklusion bietet unter dem Thema "Handicap hautnah - Barrieren überwinden" verschiedene Materialien und Hilfsmittel rund um Inklusion an. Diese können kostenlos entliehen werden.
So stehen zum Beispiel eine mobile induktive Höranlage und ein mobile Rampen zur Verfügung, um beeinträchtigten Menschen die Teilhabe zur ermöglichen.
Auch können unter dem Thema "Handicap hautnah - Behinderung erleben und verstehen" ein Rollstuhlparcours, ein Alterssimulationsanzug und ein Brillenset, mit dem verschiedene Augenerkrankungen simuliert werden, entliehen werden, um Behinderung erlebbar zu machen.

Die Angebote finden Sie unter dem Link:

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