Digitaler Impfnachweis
Zu Beginn des Jahres wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Mit dem CovPass hat Deutschland diese europäische Entscheidung umgesetzt. Der digitale Impfnachweis kann nicht nur in Deutschland genutzt werden, sondern gilt auch im EU-Ausland als Nachweis für erfolgte Impfungen, sofern der jeweilige EU-Mitgliedstaat digitale Nachweise zulässt.
Speichern von Infos über App möglich
Der digitale Impfnachweis bietet somit eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Dazu können verschiedene Informationen bequem von den Bürgerinnen und Bürgern auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital gespeichert werden. Die Impfzertifikate werden in Form von QR-Codes über die Apps eingescannt. Die Apps können kostenlos in den bekannten Appstores heruntergeladen werden.
Die Impfzertifikate werden als QR-Codes aktuell von Apotheken und Impfzentren und im nächsten Schritt von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt bzw. generiert. Die Nutzer erhalten einen Papierausdruck, auf dem die QR-Codes hinterlegt sind. Diese können anschließend mit der o.g. CovPass-App oder der Corona-Warn-App eingescannt werden. Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf Ihrem Smartphone. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes als Papierausdruck allerdings unbedingt aufbewahren, um sie z.B. bei einem Handywechsel oder Handyverlust bei Bedarf erneut einscannen zu können. Welche Apotheke die QR-Codes derzeit erstellt, können Sie hier einsehen.
Informationen im Impfzertifikat
Im Impfzertifikat sind Informationen zu Impfstatus, Name des Geimpften, Geburtsdatum sowie Impfstoff, Impfdatum und Impfdosis aufgeführt. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine entsprechende Prüf-App. Mit dieser kann der Impfstatus, ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets, ausgelesen werden.
Des Weiteren können auch digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern zusammen auf einem Smartphone abgespeichert werden.
Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen und deren Datensätze vollständig waren, wurden die QR-Codes per Post bis Ende Juni 2021 nachversandt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.
Weiterführende Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch Instituts unter https://digitaler-impfnachweis-app.de/ sowie unter https://digitaler-impfnachweis-app.de/faq/.
Der bekannte Impfnachweis in Form des gelben Impfhefts behält darüber hinaus selbstverständlich weiterhin seine Gültigkeit. Der neue digitale Impfnachweis stellt lediglich eine nutzerfreundliche Ergänzung zum gelben Impfheft dar.
Achtung: Testnachweise oder Genesenenzertifikate hinterlegen Für Genesene oder negative Getestete soll es künftig auch die Möglichkeit geben, ihre Genesenenzertifikate bzw. Testnachweise in der CovPass-App bzw. der Corona-Warn-App zu hinterlegen. Der Bund arbeitet an der entsprechenden Umsetzung.
Anspruch auf eine Genesenenbescheinigung/Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Im Rheinisch Bergischen Kreis wurden diese in Papierform an alle Genesenen verschickt. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises stellt die Bescheinigungen ausschließlich in deutscher Sprache aus.