Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Bedarfsplanung für Tagesbetreuung: Rechtsanspruch auch weiterhin sichergestellt

Auch für das kommende Kindergartenjahr 2018/19 ist der Kreis gut gerüstet. Dies zeigt die aktuelle Planung des Jugendamtes, die jetzt im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde. Demnach wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für über einjährige Kinder in allen drei Kommunen, für die das Kreisjugendamt zuständig ist − nämlich Burscheid, Kürten und Odenthal – voraussichtlich erfüllt werden. Dort soll für 37 Prozent der Kinder unter drei Jahren und für 95 Prozent der Kinder ab drei Jahren ein Betreuungsplatz angeboten werden. Ziel ist es, bis zum Kindergartenjahr 2020/21, die Quote der Unter-Dreijährigen bis auf 40 Prozent auszubauen.

Damit dies gelingt, fördert der Kreis weitere Baumaßnahmen mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro, zum Teil findet eine Refinanzierung durch Bundes- und Landesmittel statt. Der Ausbau neuer Kindergartengruppen wird intensiv vorangetrieben. Im laufenden Jahr entstehen beispielsweise in Burscheid drei Großtagespflegen mit insgesamt 17 Plätzen. Die neue DRK-Kindertagesstätte, die voraussichtlich im April 2018 in Betrieb genommen werden kann, soll insgesamt 60 Plätze zur Verfügung stellen. Auch in Odenthal-Glöbusch soll eine neue Kita mit insgesamt drei Gruppen und 52 Plätzen eingerichtet werden. Bis diese Optionen fertiggestellt sind, werden die Gruppen der bestehenden Kitas in Notfällen vorübergehend mit mehr Kindern belegt. So kann den akuten Betreuungsengpässen entgegengesteuert werden. „Die Zahl der Kinder ist in den letzten Jahren vor allem durch Zuzüge stark angestiegen“, berichtet Thomas Straßer, Leiter des Kreisjugendamtes, „diese Entwicklung werden wir weiter im Blick behalten, um auch in Zukunft entsprechend reagieren zu können.“

Hintergrund
Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr wird jeweils im Herbst des Vorjahres durch das Jugendamt vorgenommen. Die Zahlen dafür werden über eine Abfrage bei den Einwohnermeldeämtern der jeweiligen Kommunen ermittelt. Auch konkrete Anfragen über das Elternportal „Little Bird“, Bevölkerungsprognosen und Erfahrungswerte der vergangenen Jahre fließen in die Planungen ein. Die tatsächliche Zahl der Kinder, die einen Platz benötigen, lässt sich allerdings erst ungefähr ein halbes Jahr vor dem gewünschten Betreuungsbeginn ermitteln. Für das kommende Jahr 2018/19 geht der Rheinisch-Bergische Kreis von einem Bedarf von insgesamt 2.096 Plätzen aus.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

zurück