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Rheinisch-Bergischer Kreis reformiert System der sozialen Sicherung: Bündelung von Aufgaben bringt deutliche Kostenersparnis

Um die Kommunen zu entlasten sowie Aufgaben zu bündeln und damit effizienter zu arbeiten, soll ein Teil der Sozialhilfeleistungen künftig zentral durch den Kreis bearbeitet werden. So können sowohl beim Kreis als auch bei den Kommunen Kosten eingespart werden. Allein beim Kreis liegt dies bei rund 1 Million Euro pro Jahr. Die Empfehlung zu dieser Reform hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit in seiner gestrigen Sitzung auf Vorschlag der Kreisverwaltung, der gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet wurde, abgegeben. Durch die Umstrukturierung soll kreisweit ein einheitlicher Qualitätsstandard geschaffen werden. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn dadurch wird mehr Qualität für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen“, lobte Claudia Seydholdt (SPD). Uli Heutz von der CDU machte deutlich, dass „die Stellen refinanziert sind.“ Dies wurde auch von Marc Nohl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) positiv hervorgehoben: „Aufgrund der Einsparungen sind die Stellen refinanziert. Das ist eine Top-Sache und ein Erfolg für die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises.“ Diesem Lob für die Umstrukturierung und dem neuen Lösungsvorschlag schloss sich auch Michael Becker von der FDP an. Die endgültige Entscheidung über die Neuausrichtung, die ab dem 1. Januar 2019 greifen soll, trifft der Kreistag in seiner nächsten Sitzung Anfang Juli.

Bislang war die Wahrnehmung dieser Aufgaben an die kreisangehörigen Kommunen delegiert. In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert: Die Aufwendungen der Sozialleistungen sind kontinuierlich gestiegen und die unterschiedlichen Lebenssituationen und Ausgangslagen der Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen haben, sind komplexer geworden. Diese Entwicklung ist bundes- und landesweit zu verzeichnen, ein Rückgang ist nicht absehbar. Hinzu kommt, dass sich das Durchschnittsalter der Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis erhöht und es demnach mehr pflegebedürfte Personen geben wird. Dadurch steigen die Sozialleistungen zusätzlich. Daher haben Kreis und Kommunen in einem gemeinsamen Prozess analysiert, wie auch weiterhin das Ziel erreicht werden kann, die Sozialleistungen dauerhaft wirtschaftlich und qualitativ in bürgerfreundlicher Form zu erbringen. Im Ergebnis werden insbesondere die Hilfen zu Gesundheit und die ambulanten Hilfen zur Pflege sowie verschiedene sehr spezielle Sozialleistungen beim Kreis gebündelt. So kann beispielsweise fachliches Know-how zentralisiert werden, was wiederum Kosten spart: Durch die Reform sollen künftig jährlich rund 1 Million Euro eingespart werden. Somit kann der Sozialetat des Kreises entlastet werden, was sich positiv auf die Kreisumlage auswirkt und zu einer Entlastung der kreisangehörigen Kommunen führt.

Um die Aufgaben als Träger der Sozialhilfe wahrzunehmen, sollen beim Kreis rund 3,9 Stellen geschaffen werden. Diese werden durch das Einsparvolumen deutlich refinanziert und sind im Einsparvolumen bereits berücksichtigt. Darüber hinaus können fast ebenso viele Stellenanteile bei den kreisangehörigen Kommunen abgebaut werden, sodass sich dort noch zusätzliche Entlastungseffekte ergeben. Trotz der Umstrukturierung haben Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Anträge bei den Sozialämtern vor Ort einzureichen. Diese leiten sie dann an den Kreis weiter, wo sie bearbeitet werden. Ein Großteil der Antragsbearbeitungen, wie etwa die der Hilfe zum Lebensunterhalt und die Leistungen zur Grundsicherung, verbleiben weiterhin in den Kommunen. So ist der Anspruch garantiert, eine bürgernahe Dienstleistung mit kurzen Wegen sicherzustellen. Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben und deren Ansprechpartner sich durch die Umstellung ändert, werden über den Wechsel im Vorfeld persönlich informiert.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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