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Masern-Fall in Rösrath aufgetreten – Impfpasskontrolle in Kita und LVR-Schule – Einrichtungen bleiben geschlossen – Impfungen bieten Schutz vor Krankheit

In den vergangenen Wochen ist es in der Umgebung zu zahlreichen Masernfällen gekommen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis war bislang ein isolierter Fall von drei Geschwisterkinder aus Rösrath bekannt. Nun ist aber ein Masern-Fall aufgetreten, wo zumindest die Möglichkeit besteht, dass eine Ansteckung erfolgt ist. Bei der Erkrankten handelt es sich um eine Mutter, deren Kind die städtische Rösrather Kita Brander Straße besucht. Beim Hinbringen und Abholen ihres Kindes, kam die Mutter in Kontakt mit anderen Kindern der Kita und deren Personal. Das Kind der Erkrankten ist aber geimpft. Vor der Bestätigung des Masernfalls war die Frau auch zu Besuch in der LVR-Schule Königsforst. Daher werden jetzt in beiden Einrichtungen Impfpasskontrollen bei Kindern, Erziehrinnen sowie dem Lehrpersonal durchgeführt – in der Kita am morgigen Freitag, in der Schule am Montag. Personen, die keinen Impfschutz haben, dürfen die nächsten Tage die betreffenden Einrichtungen nicht mehr besuchen. Die Kita bleibt vorausscihtlich bis Mittwoch geschlossen, die Schule bis Donnerstag.

Impfung bietet Schutz
Schutz vor der Viruserkrankung bietet eine zweifache Impfung. „Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr raten wir dringend dazu, zu kontrollieren, ob man geimpft ist“, betont Dr. Cornelia Scherzberg, Leiterin des Gesundheitsamtes. Die Impfung ist in jedem Alter möglich. Diese ist gut verträglich und gehört zu den Standardimpfungen, die die Ständige Impfkommission für Deutschland (STIKO) − in der Regel als Kombinationsimpfung auch gegen Mumps und Röteln − empfiehlt.

Krankheitsverlauf
Masern sind eine ansteckende Viruserkrankung, die als Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Nießen weiter übertragen werden kann. Die Krankheit hält etwa zwei Wochen an und zeigt zunächst erkältungstypische Symptome. Diesen schließen sich typische Symptome wie Fieber und Hautausschlag am ganzen Körper an. Etwa bei zehn bis 20 Prozent der Erkrankten kann es zu Komplikationen kommen. Diese reichen von der Mittelohrentzündung über eine Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Komplikationen steigt mit dem Lebensalter der Erkrankten an.

Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen im Krankheitsfall verboten
Kinder, die an Masern erkrankt sind, oder bei denen der Verdacht einer Erkrankung besteht, dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise die Schule oder die Kindertages-stätte besuchen, um niemanden anzustecken. Dies gilt auch für Familienangehörige und weitere Kontaktpersonen, beispielsweise in Schule, Kita oder Vereinen, die nicht gegen Masern immunisiert sind. Liegt kein Impfpass vor und es besteht aber die Annahme einer früher durchgemachten Masernerkrankung, kann die Immunität mit Hilfe einer Antikörperbestimmung festgestellt werden. Der behandelnde Arzt teilt mit, wann eine Ansteckungsgefahr nicht mehr besteht und das Kind wieder zur Schule gehen kann.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises, unter www.rbk-direkt.de.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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