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Amsel-Virus erstmals im Rheinisch-Bergischen Kreis nachgewiesen

In der vergangenen Woche wurde im Rheinisch-Bergischen Kreis erstmals das Usutu-Virus bei einer tot aufgefundenen Amsel nachgewiesen. Das Tier wurde in einem Garten in Overath gefunden. Bei diesem Erreger handelt es sich um ein Virus, das durch auf Vögel spezialisierte Stechmücken übertragen wird. Insbesondere bei Amseln endet die Krankheit nach wenigen Tagen tödlich. Betroffene Tiere wirken zunächst apathisch, ihnen fehlt der Fluchtreflex und sie haben bisweilen ein gerupft aussehendes Gefieder. Empfänglich für dieses Virus sind außerdem Eulen und Kauze, andere Wildvogelarten erkranken hingegen nicht. Es wird daher vermutet, dass einzelne Vogelarten hoch empfänglich für den Erreger sind, während andere Wildvogelarten nicht infiziert werden oder zumindest symptomlos bleiben.

Der Erreger selbst stammt ursprünglich aus Afrika und wurde im Jahr 2011 zum ersten Mal in Deutschland nachgewiesen. 1996 war das Virus erstmalig in Europa in Italien festgestellt worden, in Deutschland kam es aufgrund des Virus in den Jahren 2016 und 2018 zu einem Amselsterben.

Die Usutu-Virus-Infektionen bei Vögeln können nicht behandelt werden, es gibt auch keine Möglichkeit, die Infektion zu verhindern. Auch in Zukunft ist mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen. Ein Grund des diesjährigen Amselsterbens kann die lang anhaltende Wärmeperiode gewesen sein, die optimale Bedingungen für die Stechmücken bietet.

Für Menschen und Haustiere ist die Krankheit nicht ansteckend. In seltenen Fällen wurde bei gesunden Menschen nach dem Stich einer infizierten Mücke von milden grippeähnlichen Symptomen berichtet. Nur bei immungeschwächten Menschen kann es in Einzelfällen zu schwereren Verläufen kommen. Die Infektionen erfolgen immer über Stiche von Stechmücken, über den bloßen Kontakt mit verendeten oder auch erkrankten Amseln wird die Infektion nicht übertragen. Insofern bleibt vorbeugend nur die Möglichkeit eines ausreichenden Mückenschutzes.

Dennoch ist es ratsam, wie bei allen tot aufgefundenen oder erkrankten Wildvögeln diese grundsätzlich nicht mit der bloßen Hand anzufassen. Das gilt natürlich auch für Vögel, die möglicherweise am Usutu-Virus erkrankt oder verendet sind. Einzelne Tierkörper von Singvögeln können beispielsweise mit Hilfe von Handschuhen entweder im Garten vergraben oder über die Restmülltonne entsorgt werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02202 13-2815.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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