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Rheinisch-Bergischer Kreis reformiert System der sozialen Sicherung: Neue Ansprechpersonen ab 1. Januar

Ab Januar haben Personen, die Hilfen zu Gesundheit, ambulante Hilfen zur Pflege sowie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfen in anderen Lebenslagen beziehen, neue Ansprechpersonen. Denn ab dann werden diese Leistungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis und nicht mehr durch die einzelnen Kommunen bearbeitet. Das hatte der Kreistag im Juli dieses Jahres beschlossen.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben und deren Ansprechperson sich durch die Umstellung ändert, werden über den Wechsel im Laufe des Monats Dezember schriftlich informiert. Darüber hinaus ergeben sich jedoch keine Änderungen, denn es besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge bei den Sozialämtern vor Ort einzureichen. Diese leiten sie dann an den Kreis weiter, wo sie bearbeitet werden.

Die vor Ort am häufigsten nachgefragten Sozialleistungen, wie etwa Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, verbleiben weiterhin in den Kommunen. So ist der Anspruch garantiert, eine bürgernahe Dienstleistung mit kurzen Wegen sicherzustellen.

Hintergrund
Durch die Zentralisierung der Leistungen beim Rheinisch-Bergischer Kreis sparen sowohl die Kommunen als auch der Kreis Kosten. Allein beim Kreis liegen diese bei rund 1 Million Euro pro Jahr. Daher wurde die Umstrukturierung gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet. Dies hat ebenfalls den Vorteil, dass kreisweit ein einheitlicher Qualitätsstandard geschaffen wird. Bislang war die Wahrnehmung dieser Aufgaben an die kreisangehörigen Kommunen delegiert. In den vergangenen Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich verändert: Die Aufwendungen der Sozialleistungen sind kontinuierlich gestiegen und die unterschiedlichen Lebenssituationen und Ausgangslagen der Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen haben, sind komplexer geworden. Diese Entwicklung ist bundes- und landesweit zu verzeichnen, ein Rückgang ist nicht absehbar. Hinzu kommt, dass sich das Durchschnittsalter der Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis erhöht und es demnach mehr pflegebedürfte Personen geben wird. Dadurch steigen die Sozialleistungen zusätzlich. Daher haben Kreis und Kommunen in einem gemeinsamen Prozess analysiert, wie auch weiterhin das Ziel erreicht werden kann, die Sozialleistungen dauerhaft wirtschaftlich und qualitativ in bürgerfreundlicher Form zu erbringen.

Kreis übernimmt Pflegeberatung für Overath – Ansprechpersonen weiterhin vor Ort
Auch im Bereich der Pflegeberatung gibt es eine Umstrukturierung. Diese Aufgabe wird der Rheinisch-Bergische Kreis künftig für die Stadt Overath übernehmen. Trotzdem brauchen Bürgerinnen und Bürger keine langen Wege zu fürchten: Die für Overath zuständige Mitarbeiterin wird zu festen Präsenzzeiten bei der Stadtverwaltung vor Ort sein. Darüber hinaus ist sie natürlich auch telefonisch oder per E-Mail erreichbar, sodass der bisher gute Service unverändert garantiert ist.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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