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Vorsichtsmaßnahmen gegen Blauzungenkrankheit bei Rindern: Rheinisch-Bergischer Kreis Teil der großflächigen Sperrzone

Das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf hat nach einem Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in Rheinland-Pfalz verfügt, dass die bereits in der vergangenen Woche im Süden Nordrhein-Westfalens eingerichtete Sperrzone jetzt nach Norden hin erweitert werden soll. Sie umfasst nunmehr die südlich gelegenen Landkreise der Regierungsbezirke Köln, Düsseldorf und Arnsberg im Umkreis von 150 Kilometern um den in Rheinland-Pfalz gelegenen rinderhaltenden Ausbruchsbetrieb und damit auch den Rheinisch-Bergischen Kreis. Daher dürfen die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere nur noch unter Beachtung strenger Auflagen an einen anderen Ort bringen, beispielsweise bei einem Verkauf. Wenn die Tiere innerhalb der Sperrzone verbracht werden sollen, so dürfen sie beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen. Zudem muss eine entsprechende Tierhaltererklärung mitgeführt werden, in der dieses bestätigt wird. Ein Verbringen der Tiere aus dieser Sperrzone in Gebiete, die nicht betroffen sind, ist nur noch dann erlaubt, wenn sie einen wirksamen Impfschutz haben, vorgeschriebene Laboruntersuchungen durchgeführt wurden oder die Tiere mindestens 60 Tage in einem Betrieb gehalten wurden, in dem sie gegen Stechmücken sicher geschützt waren – denn die Stechmücken gelten als Überträger des Virus. Wenn die Stechmücken nicht fliegen können, dann werden erst einmal auch keine Tiere angesteckt“, so die Amtstierärztin Dr. Dorothee Helferich, „vielleicht wird die Weiterverbreitung der Krankheit ins Bergische Land ja durch den Wintereinbruch noch einmal gestoppt“.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die Wiederkäuer wie Ziegen, Schafe oder Rinder befällt. Auch Wildwiederkäuer wie Rotwild und Rehwild können von der Erkrankung betroffen sein.

Übertragen wird die Seuche über blutsaugende Stechmücken. Menschen sind davon nicht betroffen, auch der Verzehr von Fleisch und Milchprodukten ist unbedenklich.

Die Erkrankung ist insbesondere durch eine Entzündung der Schleimhäute, Gefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen gekennzeichnet. Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder und Ziegen. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die Tiere können lahmen, und bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, der Maulhöhle, der Zitzenhaut und der Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls, sowie Blasen am Kronsaum auf.

Bereits vor einigen Jahren hatte sich die Seuche deutschlandweit ausgebreitet, seit 2009 wurde jedoch kein Ausbruch mehr festgestellt. Zur raschen Tilgung der Krankheit hatte damals eine konsequente Impfstrategie beigetragen.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises unter der Telefonnummer 02202 13-2815.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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