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Jetzt Anträge für das Landesprogramm Kultur und Schule einreichen - Frist endet am 31. März

Bis zum 31. März können Schulen in Kooperation mit Künstlerinnen und Künstlern ihre Projektdatenblätter für das Landes-Förderprogramm „Kultur und Schule“ beim Rheinisch-Bergischen Kreis einreichen. Dieses fördert künstlerische Aktivitäten junger Menschen von der Grundschule bis zum Gymnasium. „Kultur und Schule“ wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen durch komplementäre und kontrastierende Elemente ergänzen.

Alle Anträge müssen direkt an das Kulturbüro des Rheinisch-Bergischen Kreises geschickt werden. Den Projektdatenblättern muss ein Finanzierungsplan beigefügt werden, ohne den der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Zur Wahrung der Frist gilt der Poststempel. Sofern die Unterlagen persönlich abgegeben werden, bittet das Kulturbüro um die Vereinbarung eines Termins. In diesem Fall ist es zudem zwingend erforderlich, dass die Unterlagen dem Kulturbüro bis Freitag, 29. März, vorliegen.

Auf der Homepage des Kreises, https://www.rbk-direkt.de/landesprogramm-kultur-und-schule.aspx, gibt es weitere Informationen zum Landesförderprogramm. Selbstverständlich ist auch eine telefonische Beratung möglich. Das Kulturbüro ist wie folgt erreichbar: Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, 2. Obergeschoss, Zimmer 201-203, Telefon 02202 13-2770, E-Mail kultur@03518de37a1f47c3ae8957f35725c3d5rbk-online.de.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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