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Brexit: Das müssen Menschen aus dem Vereinigten Königreich beachten

Sollte das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 die Europäische Union ohne ein Austrittsabkommen – den sogenannten No Deal – verlassen, hätte dies auch sofortige Konsequenzen für die 249 britischen Staatsbürger im Rheinisch-Bergischen Kreis. Diese würden dann nicht mehr die Vorzüge der Unionsbürgerschaft genießen. Dazu gehört in erster Linie das allgemeine Freizügigkeitsrecht, welches EU-Bürgerinnen und -Bürgern den Aufenthalt in einem anderen EU-Land ohne Aufenthaltstitel erlaubt. Menschen aus dem Vereinigten Königsreich, die in Deutschland leben und einen britischen Pass besitzen, müssten bei einem No Deal dann spätestens bis zum 30. Juni 2019 einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises stellen. Ebenfalls wären bei einem Brexit ohne Austrittsabkommen die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit betroffen.

Menschen mit britischer Staatsangehörigkeit können bei einem No Deal nur bei gleichzeitiger Beibehaltung ihrer britischen Staatsangehörigkeit noch in Deutschland eingebürgert werden, wenn sie vor dem 30. März 2019 einen vollständigen Einbürgerungsantrag gestellt haben. Zu den Voraussetzungen zählt beispielsweise ein acht Jahre dauernder rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, ein gültiger britischer Pass, die Vorlage der Geburtsurkunde, ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, ein bestandener Einbürgerungstest, Straffreiheit und ein gesicherter Lebensunterhalt.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat die Staatsbürger des Vereinigten Königreichs im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits angeschrieben und über die Situation unterrichtet. Weitere Informationen hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite www.rbk-direkt.de unter dem Stichwort „Brexit“ bereit.

Die britischen Staatsangehörigen verteilen sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises: Bergisch Gladbach (90), Burscheid (9), Kürten (22), Leichlingen (28), Odenthal (21), Overath (21), Rösrath (41) und Wermelskirchen (17).

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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