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Breiter Konsens: Kooperationsvereinbarung für Wanderungen in Naturschutzgebieten unterzeichnet

Breiter Konsens: Kooperationsvereinbarung für Wanderungen in Naturschutzgebieten unterzeichnet

Wandern und sich dabei im Einklang mit der Natur bewegen. Dafür kamen die Beteiligten an gemeinsamen Kooperationsvereinbarung im Kreishaus Heidkamp zusammen, um den Schulterschluss zu demonstrieren und nicht zuletzt das Papier zu signieren. Insgesamt setzten elf Institutionen und Vereine ihre Unterschrift unter die Vereinbarung. „Wir leben in einer wunderschönen Region, die die Menschen genießen können“, sagt Landrat Stephan Santelmann. „Daher bin ich glücklich, dass wir eine Lösung gefunden haben, die den Interessen aller gerecht wird. Mein Dank geht an alle Beteiligten, die sich für diese gute Lösung eingebracht haben.“ Die Gemeinsamkeit des Vorgehens betonte auch der Vize-Präsident des Sauerländischen Gebirgsvereins, Edgar Rüther: „Das ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man die unterschiedlichen Interessen bündelt und sich gemeinsam auf den Weg in die richtige Richtung macht.“ Als besonderen Mehrwert des Prozesses betonte Kreis-Dezernent Gerd Wölwer, dass alle Beteiligten dasselbe Ziel gehabt hätten, und zwar „die Natur zu schützen und gleichzeitig erlebbar zu machen. Während der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung haben wir alle noch mehr Verständnis für die einzelnen Positionen entwickelt.“ Diesen Aspekt unterstrich auch Mark vom Hofe, der Vorsitzende des Naturschutzbeirats, und verdeutlichte, dass die Vereinbarung alle Fragen beantworte. Die große Kompromissbereitschaft von allen Seiten lobte Maren Pussak von der Tourismusorganisation Das Bergische und ergänzte, dass „Naturschutz und Tourismus gut zusammenpassen, wenn miteinander geredet wird.“

Insgesamt ziehen elf Institutionen und Vereine als Kooperationspartner und Unterstützer an einem Strang (Bild von vorne): Mark vom Hofe (Naturschutzbeirat), Dr. Bernd Freymann (Biologische Station Rhein-Berg), Landrat Stephan Santelmann, Gerd Wölwer (Dezernent Rheinisch-Bergischer Kreis), Hermann Fröhlingsdorf (Wald und Holz NRW), Bernd Meiser (Wanderfreunde Bergisches Land e. V.), Klaus Dorbach (Kölner Eifelverein e. V.), Maren Pussak (Das Bergische) und Edgar Rüther (Sauerländischer Gebirgsverein). Bei der Unterzeichnung fehlten der Naturpark Bergisches Land, der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Alpenvereins e. V. und die NaturFreunde Köln, die die Vereinbarung aber ebenfalls noch unterschrieben.

Die Kooperationsvereinbarung hat zum Ziel, die Interessen der organisierten Wanderer und die Interessen des Naturschutzes zu vereinen. Natur und Landschaft sollen nachhaltig geschützt werden. Dazu gehört auch, deren Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie deren Erholungswert dauerhaft zu sichern. Mit den beteiligten Wanderverbänden hat der Naturschutz wertvolle Mitstreiter an seiner Seite, die sich ebenfalls für den Schutz der heimischen Natur stark machen. Die Wanderverbände werben für das richtige Verhalten in der Natur, insbesondere in den Naturschutzgebieten. Die Vereinbarung regelt, dass die regelmäßig stattfindenden und nicht kommerziellen Wandertreffs und Wanderangebote der unterzeichnenden Wanderorganisationen nicht unter das Veranstaltungsverbot der Landschaftspläne des Kreises zu fassen sind. Im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive gibt es künftig die Möglichkeit, dass Wanderführerinnen und Wanderführer zu regionalen Naturschutzthemen und zu den Besonderheiten in den Naturschutzgebieten des Rheinisch-Bergischen Kreises ihr Wissen erweitern können.

Generelle Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet
Grundsätzlich sollte sich jede Wanderin und jeder Wanderer an einige einfache Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten halten. Dazu gehören die Gebote, die Wege nicht zu verlassen, Hunde anzuleinen, Hundekot zu entfernen, ruhiges und leises Verhalten, um die Tierwelt nicht aufzuschrecken, darauf zu verzichten, Pflanzen und Pilze mitzunehmen und, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, keinen Abfall zu hinterlassen. Darüber hinaus darf im Naturschutzgebiet nicht gebadet, gezeltet, gegrillt und Lagerfeuer gemacht werden. Gruppen von bis zu 50 Personen können jederzeit in den Naturschutzgebieten wandern. Das betrifft beispielsweise Wandergruppen, Lauftreffs, Schulklassen, Vereine, Umweltbildungsangebote und vergleichbare Gruppen. Bei Wanderungen über 50 Personen ist allerdings das Einvernehmen der Naturschutzbehörde des Kreises einzuholen. Angebote mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, stellen nicht das Ziel der naturbezogenen Erholung in den Mittelpunkt, weshalb für solche Veranstaltungen in Naturschutzgebieten ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich ist.

Flyer informiert über richtiges Verhalten im Naturschutzgebiet
Zur Information der Wanderinnen und Wanderer hat der Rheinisch-Bergische Kreis den Flyer „Unterwegs im Naturschutzgebiet“ aufgelegt, der die besondere Schutzbedürftigkeit der Naturschutzgebiete und Verhaltensregeln in den Naturschutzgebieten des Kreises erläutert. Auch Schulen oder andere Bildungseinrichtungen können den Flyer anfordern, um damit im Unterricht zu arbeiten und Verständnis für die Belange der Natur zu schaffen.

Der Flyer lässt sich unter www.rbk-direkt.de (Suchbegriff „Veranstaltungen in Natur und Landschaft“) herunterladen oder per E-Mail (landschaft@fcf1b89634654081a7e521e1c55cf01arbk-online.de) anfordern.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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