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Corona-Virus: Ab Montag Schulen und Kitas geschlossen

Wie das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt hat, werden ab Montag 16. März alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen bis zum Beginn der Osterferien geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika gilt dies nur für die Unterrichtszeiten.
Damit die Eltern Zeit haben sich um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern, wird es eine Übergangszeit von zwei Tagen geben. Daher stellen die Schulen am Montag und Dienstag während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Für Eltern bestimmter Berufsgruppen soll es ein Notbetreuungsangebot geben, insbesondere für die Kinder der Klassen 1 bis 6. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Die Schulleitungen sind Ansprechpartner der Eltern.

Kindergärten und Kindertagespflegestätten
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat mitgeteilt, dass ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 den Kindern und ihren Eltern der Zutritt zu sämtlichen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen untersagt ist. Die Einrichtungen sind zwar grundsätzlich geöffnet, doch der Personenkreis derer die das Angebot nutzen dürfen ist eingeschränkt.

Wer zu diesem Personenkreis zählt und nähere Einzelheiten steht in einem Elternbrief, den das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises für die Kitas in seinem Zuständigkeitsbereich Burscheid, Kürten und Odenthal herausgegeben hat. Hier geht es zum Elternbrief.

Der Rheinisch-Bergische Kreis empfiehlt allen Eltern, Ihre Kinder möglichst nicht von den Angehörigen einer Risikogruppe betreuen zu lassen. Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sollten besonders geschützt werden.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von großen Menschenmassen sollten gemieden werden.

Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.

Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welches adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

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