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Corona-Virus: Spekulation über Lockerung der geltenden Maßnahmen führt zu Trugschluss – Straf- und Bußgeldkatalog gilt nach wie vor

Corona-Virus: Spekulation über Lockerung der geltenden Maßnahmen führt zu Trugschluss – Straf- und Bußgeldkatalog gilt nach wie vor
Kreisdirektor Dr. Erik Werdel leitet den Krisenstab.

Einige Medien berichten derzeit von Spekulationen über mögliche Lockerung der geltenden Maßnahmen. „Dies ist ein Trugschluss, denn wir wissen frühestens ab Mitte nächster Woche, ob die seit dieser Woche geltenden Kontaktsperren helfen oder nicht! Jeder sollte verantwortungsvoll damit umgehen und mindestens bis zum 19. April 2020 zuhause bleiben, denn die Kontaktsperre ist derzeit die beste Maßnahme die hilft!“, so Kreisdirektor und Krisenstabsleiter Dr. Erik Werdel. Dabei verweist er auf den geltenden Straf- und Bußgeldkatalog zur Umsetzung des Kontaktverbots des Landes von dieser Woche.

„Denn die Lage hat sich nicht entspannt. Wir haben derzeit eine nie dagewesene Ausnahmesituation. Daher sind jetzt Disziplin und Solidarität jedes Einzelnen ungeheuer wichtig! Es muss uns gelingen, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Wir sind auf einem guten Weg und dieser muss jetzt auf jeden Fall weiter beschritten werden! Alle Menschen tragen Verantwortung, ihre Alltagskontakte auf ein Minimum zu reduzieren und so die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Es geht darum, Menschenleben zu retten und unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Wir selbst haben es in der Hand – nur wenn wir die Regeln befolgen!“

Damit greift Werdel den Appell von Landrat Stephan Santelmann auf, der zum letzten Wochenende schon die Bürgerinnen und Bürger zum freiwilligen häuslichen Rückzug aufgerufen hat, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen und fordert noch einmal alle eindringlich auf, die Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus strikt zu befolgen.

Handlungsempfehlungen:
• Zuhause bleiben!
• Persönliche soziale Kontakte meiden, insbesondere zu älteren und chronisch Kranken. Nutzen Sie hierfür das Telefon oder Internet, soweit möglich! Oder Schreiben Sie Postkarten / Briefe.
• Regelmäßig über die Vorgaben und Empfehlungen der zuständigen Behörden informieren – wann immer möglich zunächst über das Internet.
• Beachtung der jeweils aktuellen Vorgaben – trotz der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen.
• Verzichten auf Händeschütteln.
• Praktizieren einer guten Händehygiene.
• Einhaltung der Husten- und Niesregeln.
• Mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten.
• Bei Krankheit im Bedarfsfall zunächst telefonisch den Arzt oder die Ärztin kontaktieren.

Eine digitale Karte zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

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