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Corona-Virus: 281 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

23 weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis sind heute bekannt geworden. Die neuen Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (19), Kürten (1), Odenthal (1), Overath (1) und Wermelskirchen (1). Die Kontaktpersonen wurden ermittelt, bzw. sind in der Ermittlung. Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und entsprechend unter häusliche Quarantäne gesetzt. Insgesamt gibt es nun 281 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Die 281 bestätigten Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (128), Burscheid (11), Kürten (12), Leichlingen (20), Odenthal (15), Overath (29), Rösrath (33) und Wermelskirchen (33).

Über die Anzahl der stationären Patienten können heute keine Angaben gemacht werden.

Von den 281 bestätigten Fällen gelten 148 Personen inzwischen als genesen. Die Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (57), Burscheid (7), Kürten (7), Leichlingen (11), Odenthal (5), Overath (17), Rösrath (23) und Wermelskirchen (21).

Insgesamt befinden sich 580 Personen in Quarantäne. Die Zahlen verteilen sich wie folgt: Bergisch Gladbach (274), Burscheid (29), Kürten (36), Leichlingen (42), Odenthal (29), Overath (58), Rösrath (51) und Wermelskirchen (61).

Erstes Pflegeheim betroffen
Wie bereits am Freitag berichtet, ist im Rheinisch-Bergischen Kreis jetzt auch das erste Pflegeheim von einer Corona-Infektion betroffen. Nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses bei einer Person aus der Mitarbeiterschaft einer Senioreneinrichtung in Bergisch Gladbach, war das Gesundheitsamt des Kreises noch am Freitagabend unverzüglich vor Ort und hat die Ermittlung der Kontaktpersonen aufgenommen sowie Abstriche genommen.

Es war möglich den Flügel des Gebäudes, in welcher die Pflegekraft als Bezugspfleger gearbeitet hat, zu isolieren und zu schließen, um so weitere Infektionsketten zu unterbrechen und den Betrieb in dem restlichen Pflegeheim weiter führen zu können.

Für die 36 Bewohnerinnen und Bewohner dieses Gebäudeflügels wurde Quarantäne angeordnet. Dies bedeutet, dass sie für die Dauer der angeordneten Quarantäne ihr Zimmer nicht verlassen dürfen. Dies sind wesentliche Einschränkungen für die älteren Menschen, die zwar schwer wiegen, jedoch notwendig sind, um weitere Infektionsketten zu unterbrechen.

Von den 36 Bewohnenden in dem Gebäudeflügel wurden (10) Personen positiv auf Corona getestet, davon (1) Person mit Symptomen. (21) Personen wurden negativ getestet und (5) sind derzeit noch ausstehend.
Es wurden 11 Kontaktpersonen aus der Mitarbeiterschaft in diesem Gebäudeflügel ermittelt. Diese wurden in häusliche Quarantäne gesetzt bzw. das Pflegepersonal arbeitet vorsorglich unter vollständiger Schutzkleidung weiter. Diese Maßnahme wurde getroffen, damit sowohl die Sicherheit der Pflegebedürftigen als auch die Funktionsfähigkeit der Pflegestrukturen in der Pflegeeinrichtung aufrechterhalten bleibt. Es gibt einen festen Mitarbeiterstab, der nur in diesem Gebäudeflügel eingesetzt ist.

Von den 11 Mitarbeitenden wurde (1) Person positiv auf Corona getestet, (8) Personen wurden negativ getestet und (2) sind derzeit noch ausstehend.

Vorsorglich wurden heute noch weitere Mitarbeitende in den Kreis der Testpersonen einbezogen.

Die RKI-Richtlinien für stationäre und ambulante Altenpflege finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Personal_Pflege.html

Eine digitale Karte zu den Corona-Fällen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es hier: https://arcg.is/1189D, die entsprechende mobile Version hier: https://arcg.is/1X5mLy.

Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.

Wer ist Kontaktperson?
Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten, jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet.

Als Kontaktperson dritten Grades wird vom Robert-Koch-Institut medizinisches Personal angesehen, welche adäquate Schutzkleidung getragen hat und einen Kontakt von weniger als zwei Metern geführt hat. Hier geht das Infektionsrisiko gegen Null.

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten
Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen.

Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

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