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Corona-Virus: FAQ – Öffnung von Kindertagesstätten und Schulen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Seit dem 15. Juni läuft in den Grundschulen wieder der Regelbetrieb. Dennoch gilt es für Eltern, Kinder sowie Personal von Kitas und Schulen, einiges zu beachten. Damit die Tage bis zum Beginn der Sommerferien für alle Beteiligten gut zu bewältigen sind, veröffentlicht das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Start häufig gestellte Fragen. Ein Überblick:

Wie funktioniert täglicher Unterricht für alle Grundschüler unter Hygienegesichtspunkten?

Alle Grundschüler sollen seit dem 15. Juni bis zu den Sommerferien (Beginn: 29. Juni) an allen Wochentagen die Schule besuchen. Auch der Offene Ganztag soll seinen Betrieb wiederaufnehmen. Unterrichtet wird im Klassenverbund, Anwesenheit und Gruppenzusammensetzung müssen dokumentiert werden. Abstandsgebot oder Maskenpflicht bestehen aufgrund dessen laut Schulministerium nicht. Empfohlen werden hingegen Hygieneregeln innerhalb der Schulen wie regelmäßiges Lüften des Klassenzimmers und Ausstattung zur persönlichen Hygiene wie Seifenspender und Händedesinfektionsmittel.

Wird vor den Sommerferien auch der Regelbetrieb an weiterführenden Schulen aufgenommen?

Voraussichtlich nicht. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen verweist auf einen gemeinsamen Beschluss mit dem Kanzleramt: Demnach sei das Infektionsrisiko bei Kindern im Grundschulalter so gering, dass ein Regelbetrieb an Grundschulen gerechtfertigt sei. Weiterführende Schulen hingegen unterrichten weiterhin eingeschränkt.

Das Kind oder seine Angehörigen haben Vorerkrankungen – muss das Kind trotzdem in die Grundschule?

Haben Kinder Vorerkrankungen oder leben sie mit vorerkrankten Personen in einem Haushalt, so sollen die Eltern – ggf. nach ärztlicher Absprache – entscheiden, ob ihr Kind die Schule besuchen kann. Soll ein Kind vorübergehend von der Schulpflicht befreit werden, ist in Zweifelfällen ein ärztliches Attest vorzulegen. Bestehen beim Kind oder seinen Angehörigen keine nachweislichen gesundheitlichen Risiken, unterliegt das Kind der normalen Schulpflicht. Allein die Sorge vor Ansteckung ist kein Grund für eine Befreiung vom Präsenzunterricht.

Müssen die Kinder in der Schule eine Maske tragen?

In Klassen-/Kursräumen ist es ausreichend, wenn durch Bildung fester Gruppen, Einhaltung fester Sitzordnungen und eine entsprechende Dokumentation Abstandsregeln eingehalten werden. Wo dies nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Gelten Hygieneregeln auf dem Schulweg?

In Bus und Bahn herrscht Maskenpflicht, ebenso wie an den Haltestellen. Beim Ein- und Aussteigen sollten auch Kinder auf den Mindestabstand achten, ebenso wie beim gemeinsamen Schulweg. Darüber hinaus gelten weiterhin die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, wie das Husten und Niesen in die Ellenbeuge sowie das gründliche Händewaschen sofort nach Betreten des Schulgebäudes. Eltern sollten ihre Kinder hierfür sensibilisieren.

Welche Hygieneregeln gelten in den Kitas?

Kinder dürfen seit dem 8. Juni wieder – mit gewissen Einschränkungen – in Kitas oder von Tageseltern betreut werden. Einschränkungen sind dabei:
• Von der bislang gebuchten Betreuungszeit stehen derzeit jeweils zehn Stunden pro Woche weniger zur Verfügung.
• Kinder, die irgendwelche Krankheitssymptome aufweisen – auch andere als die klassischen Erkältungsanzeichen wie Atemwegsbeschwerden und Husten – sind von der Betreuung ausgeschlossen.
• Eltern sollen ihre Kinder möglichst im Außenbereich an der Tür zur Kita abgeben und das Gebäude nicht betreten. Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Kinder sollen nur von einer Person gebracht und abgeholt werden.

Gibt es Kitas im Rheinisch-Bergischen Kreis, die von Corona betroffen waren?

Es gab bislang eine Kita im Kreisgebiet, bei der ein Ansteckungsfall mit SARS-CoV-2 vorlag. Derzeit sind keine weiteren Kindertagesstätten im Rheinisch-Bergischen Kreis betroffen.

Was geschieht, wenn das Corona-Virus in einer Einrichtung festgestellt wird?

Die betroffene Gruppe/Klasse wird geschlossen. Alle Kontaktpersonen werden vorbeugend in Quarantäne geschickt. Werden nach Ablauf von 14 Tagen keine weiteren Infektionen festgestellt, kann der Betrieb wiederaufgenommen werden.

Wird es vorbeugende Reihentestungen in Gemeinschaftseinrichtungen geben?

Seit einer neuen Testverordnung können in Deutschland prinzipiell alle Personen einer Gemeinschaftseinrichtung getestet werden, wenn dort ein Corona-Fall aufgetreten ist. Ob ein Reihentest tatsächlich auch durchgeführt werden muss oder nicht, entscheidet das Gesundheitsamt. Nach einer ersten Einschätzung des Falles in einer Kita im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde eine großflächige Testung in Erwägung gezogen. Das Gesundheitsamt entschied jedoch nach umfangreichen Recherchen im Rahmen der Kontaktpersonen-Nachverfolgung, keine Tests bei den Kontaktpersonen durchzuführen. Die asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 werden in eine 14-tägige Quarantäne gesetzt. Dies entspricht exakt den Kriterien, die das Robert-Koch-Institut den Gesundheitsämtern vorgibt.

Wie lange dauert es im Ernstfall, bis Maßnahmen ergriffen werden?

Generell liegt für das Gesundheitsamt die höchste Priorität bei der sofortigen Kontaktpersonen-Ermittlung. Nur durch dieses konsequente Vorgehen kann die Unterbrechung der einzelnen Infektionsketten erreicht werden. Das Gesundheitsamt befindet sich im Rahmen der Hygieneüberwachung in einem engen Austausch mit den Gemeinschaftseinrichtungen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Jedem Verdachtsfall wird an sieben Tagen in der Woche nachgegangen, um ein sich anbahnendes Infektionsgeschehen zeitnah zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Herrscht Maskenpflicht in Kitas?

Für Kinder gilt keine Maskenpflicht. Ob Erzieherinnen und Erzieher im Umgang mit den Kindern einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, entscheiden die Kita-Träger. Im Umgang mit anderen Erwachsenen – egal, ob es sich um Eltern oder anderes Personal handelt – herrscht dann eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist, etwa während der Bring- und Abholzeiten.

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