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Impfprioritäten: Anträge zu Einzelfallentscheidungen bearbeitet der Rheinisch-Bergische Kreis - Ärztliche Atteste sind Voraussetzung

Menschen mit seltenen oder schweren Erkrankungen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im Rheinisch-Bergischen Kreis ein vorgezogenes Impfangebot zu erhalten: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen bei Coronaschutzimpfungen geregelt. Wie das Ministerium kurzfristig mitteilte, ist ein entsprechender Antrag bei den Kreisen zu stellen.

Für eine Einzelfallentscheidung kommen Menschen in Frage, die keine der bislang erfassten chronischen Vorerkrankungen haben, sondern eine anders geartete seltene oder besonders schwere Erkrankung. Sieht ein Arzt in ihrem Fall die Gefahr schwerer Folgen im Falle einer Coronaerkrankung und liegen keine anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich der jeweiligen Krankheit und dem damit verbundenen Corona-Risiko vor, kann damit der Impftermin vorgezogen werden. Wer seinen Erstwohnsitz oder der gewöhnlichen Aufenthaltsort im Rheinisch-Bergischen Kreis hat, stellt den Antrag also bei der örtlichen Kreisverwaltung. Voraussetzung für eine Impfberechtigung nach Einzelfallentscheidung ist das Vorliegen eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses der behandelnden Ärzte. Das ärztliche Zeugnis darf nicht vor dem 8. Februar 2021 ausgestellt worden sein. Erst wenn dieses vorliegt, können Betroffene einen per Post an die Adresse der Kreisverwaltung (Rheinisch-Bergischer Kreis, Impfzentrum, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach) oder via E-Mail (impftermine@f4bd9054812d4cf8a794170eb91e54c4rbk-online.de) einen Antrag beim Kreis stellen. Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann der Kreis das Attest durch die Deutsche Rentenversicherung prüfen lassen. Das jeweilige Ergebnis wird der beantragenden Personen zeitnah mitgeteilt. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im jeweiligen Impfzentrum vereinbart. Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet in diesem Zusammenhang darum, keine Originale zu versenden und von telefonischen Rückfragen zunächst abzusehen. Antragstellende erhalten so bald wie möglich eine Antwort.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind diejenigen chronisch Kranken, die in der Coronaimpfverordnung des Bundes bereits genannt werden (beispielsweise Personen mit Organtransplantaten, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung sowie Menschen mit Asthma, Rheuma, Autoimmunerkrankungen und anderen mehr). Sie müssen keinen Antrag auf Einzelfallentscheidung stellen, sondern erhalten bereits ein gesondertes Impfangebot im März.

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern steht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Verfügung unter Tel.: 0211 855-5.

Weitere infos gibt es hier: https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx

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