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Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath bekommen neuen Landschaftsplan

Für die Stadtgebiete Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath wird der seit 2008 rechtskräftige Landschaftsplan „Südkreis“ überarbeitet. Der Landschaftsplan ist mittlerweile mehr als 13 Jahre alt. In dieser Zeit haben sich im Bundesnaturschutzgesetz und im Landschaftsgesetz NRW zahlreiche Änderungen ergeben. Auch aufgrund dieser Gesetzesänderungen ist es notwendig, den Landschaftsplan anzupassen.

„Ziel ist es, die Landschaftsplanung im Rheinisch-Bergischen Kreis weiter zu vereinheitlichen, damit für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis die gleichen Rahmenbedingungen gelten“, erklärt Dezernentin Elke Reichert.

Im Moment kümmern sich die drei beteiligten Stadtverwaltungen Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath sowie der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam unter anderem darum, genau festzulegen, für welche Flächen der Landschaftsplan gelten soll. Gegen Ende des Jahres soll dann die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange zum ersten Entwurf erfolgen.

Landschaftspläne dienen dazu, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage von Mensch und Tier zu schützen, zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Dafür müssen sie an veränderte Rahmenbedingungen, zum Beispiel an Auswirkungen des Klimawandels, angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Landschaftsplanung eine weitere Anforderung: Es gilt, die Anpassungsfähigkeit von Natur und Landschaft an den Klimawandel zu stärken und zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise durch das Anpflanzen schattenspendender Bäume, die zusätzlich CO² binden, oder durch die Beseitigung von Abflusshindernissen wie engen Rohrsystemen, die bei Starkregen eine Stauung von Regenwasser verursachen, erreicht werden.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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