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Corona-Virus: Nachweis für Genesene – Rheinisch-Bergischer Kreis versendet rund 10.000 Bescheinigungen

Um mögliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Genesene und vollständig Geimpfte einen Nachweis. Vollständig Geimpfte können den Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorlegen. Genesene benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der höchstens sechs Monate zurückliegen darf. Aktuell werden die Bescheinigungen für über 10.000 genesene Bürgerinnen und Bürger ausgestellt und noch in dieser Woche verschickt. Auch Neuinfizierte erhalten automatisch eine Bescheinigung sobald die Quarantäne beendet ist. Wer weder geimpft noch genesen ist muss derzeit einen negativen PoC- oder PCR-Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden alt ist.

Keine Anfragen für Versand der Bescheinigungen nötig

Das Gesundheitsamt versendet nun diese behördlichen Genesenenbescheinigungen automatisch an alle genesene Bürgerinnen und Bürger des Kreises, auch wenn diese nicht auf Veranlassung des Gesundheitsamtes getestet wurden. Zeitgleich mit dieser Information gehen deshalb nach und nach rund 10.000 Bescheide in den Postversand. Ohne gesonderte Anfrage erfolgt auch der postalische Versand von Bescheinigungen bei im Gesundheitsamt eingehenden Meldungen zu neuen Infektionen, sobald die Quarantäne beendet ist. „Wir haben für diesen bürgerorientierten Service entschieden, damit Genesene möglichst schnell und unkompliziert einen Nachweis in der Hand haben. Das trägt auf unbürokratische Weise dazu bei, dass sich das Leben für diese Bürgerinnen und Bürger ein Stück weit normalisiert“, so Markus Fischer, Leiter des Lagezentrums.
Da dies ein vollautomatisiertes Verfahren ist, sind einzelne redaktionelle kleine Fehler nicht auszuschließen. Sollte dies vorkommen, bittet der Rheinisch-Bergische Kreis um Verständnis. In erster Linie sollen möglichst alle Bescheinigungen vor Pfingsten bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen.


Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet Bürgerinnen und Bürgern auf seiner Website unter https://www.rbk-direkt.de/uebersicht-corona-virus.aspx eine Übersicht der aktuellen Regeln sowie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundes unter https://t1p.de/e20a und beim Land Nordrhein-Westfalen https://t1p.de/8ftg.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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