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Corona-Virus: Neue Corona-Regelungen des Landes NRW ab Freitag – Lockerungen für eine Inzidenz unter 50 rechnerisch ab Montag möglich

In den kommenden Tagen wird es für den Rheinisch-Bergischen Kreis voraussichtlich schrittweise neue Corona-Regelungen geben. Das hat verschiedene Gründe, die im Folgenden erläutert werden:

Neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zu Freitag
Erstens gibt es eine neue Corona-Schutzverordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die zum kommenden Freitag, dem 28. Mai 2021, gilt. Daher ergeben sich in jedem Fall zunächst für Freitag Änderungen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die neue Verordnung des Landes legt neue Regelungen für Öffnungsschritte in drei Stufen fest: Stufe 3 zeigt die Öffnungsschritte für stabile 7-Tages-Inzidenzen von unter 100 auf, Stufe 2 für 7-Tages-Inzidenzen von unter 50, Stufe 1 von 7-Tages-Inzidenzen von unter 35. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis ändert sich damit ab Freitag für einen Inzidenzwert unter 100 (Stufe 3) unter anderem Folgendes: Angehörige aus zwei Haushalten dürfen sich ohne Begrenzung der Personenzahl im öffentlichen Raum treffen. Ab Freitag sind zudem Einkäufe im gesamten Handel ohne Terminvereinbarung und ohne Test möglich. Für die Gastronomie fällt das sogenannte „Umkreisverzehrverbot” weg. Darüber hinaus kehren die Kitas am 7. Juni in den vollen Regelbetrieb zurück. Die Öffnungsschritte des Dreistufenplans, der ab diesen Freitag gilt, sind in einer übersichtlichen Tabelle auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dargestellt. Für den Kreis ist ab Freitag Stufe 3 gültig:

https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020

Weitere Öffnungsschritte voraussichtlich ab Montag (bei stabiler Inzidenz unter 50)
Zweitens sind ab nächste Woche Montag, den 31. Mai 2021, voraussichtlich weitere Lockerungen möglich, sollte die Inzidenz im Kreis bis dahin weiter stabil unter 50 liegen. Konkret heißt das: Die Inzidenz muss fünf Werktage hintereinander unterhalb dieses Schwellenwertes liegen, Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Zwei Tage später können dann, nachdem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) dies amtlich festgestellt hat, Lockerungen in Kraft treten. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis laut dem Robert Koch-Institut (RKI) seit drei Werktagen unter 50, der fünfte Werktag in Folge, wäre dann der kommende Samstag. Lockerungen sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis daher rechnerisch frühestens ab Montag möglich, sofern die Inzidenz bis dahin weiter unter 50 bleibt. Sollte dies der Fall sein, wird eine Allgemeinverfügung des Landes voraussichtlich am Wochenende offiziell bekanntgeben, ab wann die Lockerungen für den Rheinisch-Bergischen Kreis gelten. Der Kreis wird über die Allgemeinverfügung rechtzeitig informieren. Die für diesen Fall geltenden Regelungen (Stufe 2) können ebenfalls in der Tabelle des Landes NRW nachgelesen werden.

Weitere Öffnungsschritte bei stabiler Inzidenz unter 35
Drittens könnten für den Rheinisch-Bergischen Kreis weitere Öffnungsschritte möglich sein, wenn die 7-Tages-Inzidenz zudem stabil unter 35 bleibt. Dann gilt die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung und es sind für einige Bereiche weitere Lockerungen möglich. Dies ist rechnerisch frühestens ab nächster Woche Mittwoch möglich, sofern die Inzidenz bis dahin auch weiter unter 35 bleibt. Auch diese Öffnungsschritte (Stufe 1) sind in der Tabelle des Landes NRW übersichtlich aufgeführt.

Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet um Verständnis für die Vielzahl an möglicher Änderungen, die voraussichtlich in sehr kurzen Abständen eintreten.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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