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Corona-Virus: Neue Öffnungsschritte (Stufe 1) im Rheinisch-Bergischen Kreis ab Mittwoch

Am heutigen Montag liegt die 7-Tages-Inzidenz des Rheinisch-Bergischen Kreises laut dem Robert Koch-Institut (RKI) zum fünften Mal in Folge unter dem Wert von 35. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die dauerhafte Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 für den Rheinisch-Bergischen Kreis offiziell festgestellt. Die Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte werden auf der Homepage des MAGS tagesgenau bekanntgegeben: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw. Ab Mittwoch, den 2. Juni 2021 sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis deshalb die Öffnungsschritte der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes gültig. Die Verordnung legt Öffnungsschritte in drei Stufen fest. Dieser Dreistufenplan ist in einer übersichtlichen Tabelle auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dargestellt. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis gilt also ab der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, den 2. Juni 2021, 0.00 Uhr, das in folgender Tabelle unter Stufe 1 Aufgeführte:

https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020

Eine Tabelle mit hilfreichen Ergänzungen („Test nötig – ja oder nein?“) zu den aktuell bestehenden Testverpflichtungen in Nordrhein-Westfalen hat der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Homepage unter https://www.rbk-direkt.de/schnelltests.aspx veröffentlicht.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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