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Corona-Virus: Gesundheitsamt überträgt Corona-Schutzimpfung in bereits vorhandene gelbe Impfpässe – Impflinge erhalten ab sofort digitalen Nachweis im Impfzentrum

Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises bietet einen kostenlosen Service für Bürgerinnen und Bürger an, die ihre Corona-Schutzimpfung in ihren bereits vorhandenen internationalen Impfnachweis übertragen lassen möchten. Ab Montag, 21. Juni, steht das Gesundheitsamt hierfür montags bis freitags von 14 bis 18 Uhr im Impfzentrum zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger, die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen und bereits einen gelben internationalen Impfpass besitzen, können die Corona-Schutzimpfung kostenlos von einem alten Dokument oder der Bescheinigung, die sie im Impfzentrum erhalten haben, in den gelben Impfausweis übertragen lassen. Hierfür benötigen sie keinen Termin. Es werden ausschließlich Impfungen gegen das Corona-Virus eingetragen. Für die meisten Impfstoffe gibt es nicht die sonst üblichen Etiketten, die in die Impfausweise geklebt werden. Die Eintragungen erfolgen dann handschriftlich und sind mit Stempel und ärztlicher Unterschrift gültig.

Außerdem sollen künftig die gelben Impfausweise im Impfzentrum auch kostenfrei an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden, die einen solchen Nachweis noch nicht besitzen. Die Dokumente wurden noch nicht geliefert. Wir informieren darüber, sobald dieses zusätzliche Angebot verfügbar ist.

Ältere Dokumente, zum Beispiel in Form eines weißen Faltblatts, sind in Deutschland gültig. Der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO ist ein international anerkanntes Dokument, das für Reisen ins Ausland genutzt werden kann, vor allem in Länder mit Impfbestimmungen.

Digitaler Nachweis wird ab heute im Impfzentrum ausgestellt

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) gibt seit heute im Impfzentrum den digitalen Impfnachweis in Form eines QR-Codes an jede Person aus, die ab heute geimpft wird. Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin im Impfzentrum hatten, erhalten einen digitalen Impfnachweis in Form eines QR-Codes bis Ende Juni automatisch von der KVNO per Post oder E-Mail. Es wird gebeten, dies abzuwarten und derzeit von Rückfragen am Bürgertelefon oder im Impfzentrum abzusehen.

Personen, die zum Beispiel aufgrund einer geplanten Auslandsreise auf den Postversand nicht warten oder mangels Adressdaten nicht erreicht werden können, haben die Möglichkeit, eine digitale Impfbescheinigung in Form eines QR-Codes auch über die Apotheke zu beziehen. Über ein Onlineportal, das der Deutsche Apothekerverband e.V. betreibt, können Interessierte nach ihrer Postleitzahl suchen und bekommen dann eine Auflistung der Apotheken in ihrer Nähe, die digitale Impfbescheinigungen ausstellen. Das Portal kann unter https://www.mein-apothekenmanager.de aufgerufen werden.

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