Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Ihr Behördenlotse

Ihr Wegweiser zu unseren Dienststellen. Geben Sie dazu einfach Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema:

Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkata-strophe vom 14. / 15. Juli 2021 – Landesregierung stellt 200 Millionen Euro zur Verfügung

Die Landesregierung teilt mit:


Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffene Bürge-rinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Land-wirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersit-zung beschlossen. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, zunächst 200 Millionen Euro Soforthilfe für die betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen. Der Bundesfinanzminister und der Bundesinnen-minister haben zugleich deutlich gemacht, dass der Bund am Ende die Hälfte der geleisteten Soforthilfen übernehmen wird. Das Land wird die Mittel kurzfristig im Wege der Notbewilligung als Billigkeitsleistung zur Verfügung stellen.


Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit den 200 Millionen Euro Soforthilfe des Landes und den zugesagten Mitteln des Bundes sorgen wir für schnelle Hilfen für die besonders von der Notlage betroffenen Bürgerin-nen und Bürger, Unternehmen, Landwirte und Kommunen. Jetzt geht es darum, die größte Not zu lindern: unbürokratisch und schnell. Unser So-forthilfepaket steht. Die Hilfen können ab sofort beantragt werden. Die Auszahlungen können schnell erfolgen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, die drängendste Not der Menschen zumindest ein Stück weit zu lindern.“


„Und auch beim Wiederaufbau gilt meine Zusage: Wir lassen die Men-schen und die Kommunen nicht alleine. Das Jahrhundertunwetter hat unserer Heimat tiefe Wunden zugefügt. Diese Wunden zu heilen, be-deutet für uns alle eine extreme Herausforderung, die wir nur in gemein-samer Kraftanstrengung bewältigen können. Gemeinsam mit vielen pro-fessionellen und ehrenamtlichen Helfern leisten die schwer getroffenen Städte, Gemeinden und Kreise vor Ort Unbeschreibliches. Diese Solida-rität und diesen Zusammenhalt habe ich in den vergangenen Tagen überall im Land erlebt, und es beeindruckt mich zutiefst. Nordrhein-Westfalen hält vorbildlich zusammen.”


Das Soforthilfepaket der Landesregierung:

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt:


1) Hilfe für Bürgerinnen und Bürger
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unter-stützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem So-ckelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haus-halt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Über-brückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finan-ziell zu bewältigen. Hierzu leistet die Soforthilfe einen ersten wichtigen Beitrag. Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhal-ten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regie-rungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Un-wetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung wird rasch und unbüro-kratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls un-ter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Wo-che die Soforthilfen ausgezahlt werden können. Ein Anspruch auf Ge-währung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.


2) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlrei-che Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede be-troffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Ge-schäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

3) Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthil-fen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gel-ten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.


Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Unsere Gedanken gel-ten weiterhin zuvorderst den Opfern des Hochwassers. Ganze Landstri-che sind zerstört. In der Folge sind auch Tiere verendet, Ernteausfälle absehbar, einzelne Betriebe zerstört. Die Soforthilfe des Landes ist als erste, schnelle Liquiditätshilfe gedacht, um Schäden an überfluteten Ge-bäuden oder Grundstücken zu beseitigen. Vor dem Hintergrund der er-mittelten Schäden werden weitere Unterstützungsleistungen zu prüfen sein.“


4) Hilfe für Kommunen
Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise er-halten schnell eine erste Soforthilfe, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können. Diese wird – abhängig vom Aus-maß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt. Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeinde-verbände – beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffenen Gebiete. Die Kreise werden die Mit-tel in eigener Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verteilen.


Ministerin Ina Scharrenbach: „Kurzfristige Instandsetzungen der öffentli-chen Infrastruktur, aufräumen, saubermachen: Viel Arbeit, die die Kom-munen derzeit in kurzer Zeit zu erledigen haben. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen unterstützt die besonders von Hochwasser be-troffenen Kreise und kreisfreien Städte finanziell und unbürokratisch.“


Die Soforthilfen wurden in enger Abstimmung mit der rheinland-pfälzi-schen Landesregierung erarbeitet.


Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die Nummer ist ab 15 Uhr erreichbar und richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen.

Weitere Informationen unter www.land.nrw/soforthilfe

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 837-01.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

von: Land NRW

zurück