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Kreistag stimmt für Neustrukturierung der Selbsthilfe – eigene Selbsthilfe-Kontaktstelle für den Rheinisch-Bergischen Kreis wird eingerichtet

Die Selbsthilfe im Rheinisch-Bergischen Kreis wird mit der Einrichtung einer eigenen Selbsthilfe-Kontaktstelle neu strukturiert. Diesem Vorhaben stimmte der Kreistag einstimmig zu.

Bislang führten der Rheinisch-Bergische Kreis und die Stadt Leverkusen eine gemeinsame Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstelle. Ziel der Neustrukturierung ist es, die Angebote bedarfsgerecht aufzustellen und kreisweit auszubauen. Hierfür wird die Vereinbarung über die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Rheinisch-Bergischer Kreis zwischen dem Kreis und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) neu gefasst. Die eigenständige Selbsthilfe-Kontaktstelle soll die Selbsthilfegruppen, die größtenteils ehrenamtlich arbeiten, unterstützen und die Selbsthilfestrukturen im Rheinisch-Bergischen Kreis koordinieren.

In den vergangenen Jahren gab es viele demografische und gesellschaftliche Veränderungen: Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen und Selbsthilfe-Büros haben sich als Institutionen im Rheinisch-Bergischen Kreis etabliert. Zudem ist die Bedeutung der Selbsthilfe in der Gesellschaft – sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei professionellen Akteuren aus dem Gesundheits- und Sozialsektor – deutlich gestiegen. Die gesundheitliche Selbsthilfe ist ein fester und anerkannter Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens geworden. Der Bedarf an Selbsthilfegruppen für diverse gesundheitliche und soziale Themen ist hoch: Die Anfragen haben sich von 2010 bis 2019 von 721 auf 2.165 verdreifacht. Diesen Veränderungen soll die Neugestaltung der Selbsthilfestrukturen im Rheinisch-Bergischen Kreis gerecht werden.

Die Einrichtung einer eigenen Selbsthilfe-Kontaktstelle im Rheinisch-Bergischen Kreis erfordert mehr Personal. Der Kreis erhöht daher seine Fördersumme. „Mit der Neustrukturierung und der angepassten Fördersumme wird anerkannt, dass die organisierte Selbsthilfe ein unentbehrlicher Bestandteil des örtlichen Sozial- und Gesundheitssystems ist und kommunale Unterstützung erforderlich macht“, so Dezernent Markus Fischer. „Selbsthilfegruppen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsorientierten Sozial- und Gesundheitspolitik und sind somit eine notwendige Ergänzung und Entlastung zum bestehenden professionellen Versorgungsangebot.“

Soziale Selbsthilfe erhält Förderung

Soziale Selbsthilfe findet in den Förderkriterien der Krankenkassen keine
Berücksichtigung. Die Unterscheidung zwischen gesundheitsbezogener und sozialbezogener Selbsthilfe ist nicht immer eindeutig. Ein Beispiel dafür ist das Thema Einsamkeit: Einsamkeit ist laut Gesetz keine Krankheit. Eine fortschreitende Isolation der Menschen kann jedoch gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Depressionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur Folge haben.

Die Anfragen zu Gruppen mit sozialen oder präventiven Themen nehmen im Rheinisch-Bergischen Kreis seit einigen Jahren stark zu. Soziale Selbsthilfegruppen benötigen oftmals geschützte Räume und entsprechende Rahmenbedingungen für eine erfolgsversprechende und kontinuierliche Arbeit. Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt daher Mittel für die Förderung von sozialen Selbsthilfegruppen im Kreisgebiet zur Verfügung.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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