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Unterstützung für Flutbetroffene: Vor-Ort-Beratungen zur Wiederaufbauhilfe in Leichlingen und Rösrath werden wieder angeboten

Für Flutbetroffene besteht die Möglichkeit, Online-Anträge für die Wiederaufbauhilfe des Landes zu stellen. Der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt Betroffene bei der Antragstellung. Die Beratung, die zuletzt ausschließlich telefonisch angeboten wurde, ist nun wieder im Rahmen von Vor-Ort-Terminen in Rösrath und Leichlingen möglich.

In Leichlingen finden die Beratungen im Rathaus, Am Büscherhof 1, bis zum 14. Januar 2022 täglich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros statt. Vom 17. bis zum 28. Januar werden montags, mittwochs und freitags zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros Beratungen angeboten. Die Öffnungszeiten sind auf der Website der Stadt Leichlingen angegeben: https://www.leichlingen.de/kontakt-oeffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch unter 02175 992 176, per E-Mail an aufbauhilfe@499f153f2d524ddf82bd6269cdef7a4fleichlingen.de oder online über die städtische Homepage einen Termin.

In Rösrath finden die Beratungen im Stadtteilbüro, Hauptstraße 44, montags und mittwochs von 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr statt. Termine können telefonisch unter der Nummer 02205 802 720 vereinbart werden.

Auch zur telefonischen Beratung können sich Betroffene weiterhin an den Kreis wenden, unter 02202 13 4000 oder per E-Mail an aufbauhilfe@a92a44b0bba14a13aef5a9e435635f02rbk-online.de. Weitere Informationen gibt es auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises unter https://www.rbk-direkt.de/soforthilfe-starkregen.aspx.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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