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Corona-Virus: Quarantäne-Regelungen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Für den Rheinisch-Bergischen Kreis gelten aktuell die im folgenden aufgeführten Quarantäne-Regelungen. Die Bestimmungen sind unabhängig von der nachgewiesenen Virus-Variante. Kontaktpersonen, die geboostert oder innerhalb der letzten drei Monate doppelt geimpft, genesen oder nach einer Genesung geimpft sind, sind von der Quarantäne ausgenommen:

  • Die Dauer der Isolation für Corona-Erkrankte sowie für Kontaktpersonen beträgt zehn Tage, wenn sie bis 48 Stunden vor Ende der Quarantäne ohne Symptome sind.
  • Die Quarantäne kann vorzeitig und eigenverantwortlich beendet werden: Das ist mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (Bürgertest) möglich, der frühestens ab dem siebten Tag der Quarantäne vorgenommen werden kann. Betroffene Personen müssen das negative Testergebnis aufbewahren und bei Verlassen der Wohnung bei sich tragen. Dem Gesundheitsamt muss der Nachweis nur auf Nachfrage vorgelegt werden.
  • Diese Regelungen gelten auch für Corona-Erkrankte, die im Gesundheitsbereich wie in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus arbeiten. Sie müssen zur Verkürzung der Quarantäne jedoch zwingend einen PCR-Test durchführen lassen, ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) ist nicht ausreichend.
  • Eine Ausnahme gilt zudem für Kinder und Jugendliche in Kita, Tagespflege, Schule und ähnlichen Einrichtungen, die enge Kontaktperson einer mit Corona infizierten Person sind: Diese können bereits ab dem fünften Tag nach Quarantänebeginn einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (Bürgertest) durchführen lassen und damit die Quarantäne vorzeitig beenden.

Hintergrund
Bund und Länder hatten sich am 7. Januar auf eine kommende Anpassung der Quarantäne-Regelungen für an Covid-19 Infizierten sowie deren Kontaktpersonen verständigt. Bevor das Land NRW jedoch eigene Quarantäne-Regelungen erlassen kann, müssen auf Bundesebene zunächst weitere rechtliche Bestimmungen verabschiedet werden. Bis diese rechtskräftig umgesetzt werden, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes (MAGS) alle NRW-Gesundheitsbehörden gebeten, die oben aufgeführten Regelungen bereits anzuwenden.
Weitere Informationen zum Beschluss von Bund und Ländern: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-corona-1995178

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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