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Kooperationsvereinbarung unterzeichnet – Jugendämter und Polizei verstärken Zusammenarbeit beim Kinderschutz

Die Jugendämter des Kreises und der Kommunen sowie die Kreispolizeibehörde werden künftig beim Kinderschutz noch enger zusammenarbeiten. Hierzu haben Landrat Stephan Santelmann für die Kreispolizeibehörde und das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, Frank Stein, Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach, Bondina Schulze, Bürgermeisterin der Stadt Rösrath, Christoph Nicodemus, Bürgermeister der Stadt Overath, Frank Steffes, Bürgermeister der Stadt Leichlingen sowie Marion Lück, Bürgermeisterin der Stadt Wermelskirchen, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Sie soll die bewährte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendämtern, den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller professionell Beteiligten zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt weiter verbessern.

„Unser Ziel ist es, die Akteure im Bereich Kinderschutz noch stärker zu vernetzen und die bereits sehr gute Zusammenarbeit weiter zu stärken, um gemeinsame Strategien im Umgang mit riskanten Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Denn der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor psychischer oder körperlicher Gewalt ist ein enorm wichtiges gesellschaftliches Thema", sagt Landrat Stephan Santelmann.

Grundlagen der Zusammenarbeit und gegenseitiger Austausch

In der Vereinbarung zwischen den Jugendämtern und der Polizei geht es unter anderem um die Grundlagen der Zusammenarbeit. „Die Kooperation ist erfolgreich, wenn jede Seite die Arbeitsgrundlagen der anderen kennt“, so Frank Stein, Vorsitzender der Bürgermeisterkonferenz. Die Vereinbarung erklärt Zuständigkeiten und zum Beispiel, wie die jeweils andere Behörde organisiert und erreichbar ist. Außerdem werden folgende Fragen thematisiert: Welche gesetzlichen Arbeitsaufträge gibt es? Welche Arbeitsprinzipien ergeben sich daraus?

Die Polizei hat zwei wesentliche Aufgaben: Straftaten aufdecken und verfolgen sowie allgemeine oder im Einzelfall bestehende Gefahren abwehren. Soweit zum geeigneten Schutz von Kindern erforderlich, ist die Polizei verpflichtet, das Jugendamt oder andere Jugendhilfeorganisationen frühzeitig einzubeziehen, um die Durchführung weiterer Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu gewährleisten. Die Polizei gibt beispielsweise entsprechende Informationen an das zuständige Jugendamt weiter, wenn Kinder in ihrer Familie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Auch bei Hinweisen auf Verwahrlosung der Wohnung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen wird das Jugendamt hinzugezogen.

Der Schutzauftrag der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung beinhaltet grundsätzlich keine Verpflichtung, die Polizei einzuschalten oder einen Sachverhalt zur Anzeige zu bringen, gleichwohl muss das Jugendamt jedoch prüfen, wie betroffene Kinder am besten geschützt werden können. Gegebenenfalls kann also eine Hinzuziehung der Polizei im konkreten Einzelfall erforderlich sein. Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für die Kommunen Kürten, Burscheid und Odenthal zuständig. Bergisch Gladbach, Rösrath, Overath, Wermelskirchen und Leichlingen verfügen über eigene Jugendämter.

Die Kooperationsvereinbarung beschreibt nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Kreisjugendamt, den Jugendämtern der Städte und der Kreispolizeibehörde, sie regelt auch gemeinsame Gesprächstermine für den Informationsaustausch. So sind regelmäßige Infoveranstaltungen, gemeinsame Fortbildungen, verbindliche Verfahrensabläufe, Rückmeldungen und regelmäßige Austauschtreffen vorgesehen.

Zwei Arbeitskreise zur regelmäßigen Kooperation von Polizei und Jugendämtern

Im Arbeitskreis „Gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ arbeiten seit Jahren die Opferschutzbeauftragten der Polizei, die Jugendämter und weitere Fachstellen wie der Kinderschutzbund und die Erziehungsberatungsstellen eng zusammen. Anspruch ist es, eine fachlich fundierte und vor allem kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt zu fördern und den Menschen, die in der Praxis tätig sind, Ansatzmöglichkeiten für ihre tägliche Arbeit aufzuzeigen. Durch den Arbeitskreis werden die Angebote vor Ort im Hinblick auf Beratung, Prävention und Information optimiert und sämtliche Aktivitäten in diesem Bereich gebündelt. Zusätzlich bietet er die Möglichkeit der anonymisierten Fallberatung. Neben dem fachlichen Austausch widmet sich der Arbeitskreis der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards wie der Handreichung „Empfehlungen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsgrundschulen“.

Der Arbeitskreis „Psychosoziale Prävention“ ist ein kreisweiter, interdisziplinärer Zusammenschluss von hauptberuflich tätigen Fachkräften, die einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt im Bereich der psychosozialen Prävention für junge Menschen haben. Akteure sind die Jugendämter im Rheinisch-Bergischen Kreis, das Kreisgesundheitsamt, die Kreispolizeibehörde, die untere Schulaufsicht für Grundschulen und die Präventionsfachdienste verschiedener freier Träger. Der Arbeitskreis versteht sich als Praxisgremium, das durch gegenseitige Information, fachlichen Austausch und Abstimmung, Vernetzung und Zusammenarbeit die psychosoziale Prävention im Rheinisch-Bergischen Kreis stärken und ausbauen will. Inhaltliche Schwerpunkte sind Sucht, Sexualität, Gewalt, Konsum, Medien und Gesundheit. Der Arbeitskreis „Psychosoziale Prävention“ ist formal als ständiger Arbeitskreis an die Kommunale Gesundheitskonferenz angebunden und wird über deren Geschäftsstelle koordiniert.

von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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