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„Gemeinsam und resilient: Den Glauben an die Zukunft stärken und positiv beeinflussen“ – Der Rheinisch-Bergische Kreis bringt den Haushalt 2023 im Kreistag ein

Landrat Stephan Santelmann und Kreiskämmerer Klaus Eckl haben den Haushaltsentwurf des Rheinisch-Bergischen Kreises für das Jahr 2023 in den Kreistag eingebracht. Der Rheinisch-Bergische Kreis plant dabei mit Aufwendungen von 455.911.712 Euro und Erträgen von 451.981.894 Euro. Die Differenz von 3.929.818 Euro wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Der Kreisumlagesatz von 35,50 % wird stabil gehalten.

„Wer hat bei der letzten Haushaltseinbringung geahnt, was 2022 kommt? Wir haben immer öfter das Gefühl, in einer permanenten Krise zu leben, ohne Pause, ohne Erholung“, sagte Landrat Stephan Santelmann bei der Einbringung des Etats im Kreistag. „Wir müssen uns, besonders auch als Politik, die Frage stellen: Wie können wir den Glauben an Zukunft und insbesondere das Vertrauen in Politik zum Wohle der Gesellschaft stärken? Denn das ist heute die Aufgabe, die wir mit dem Vorschlag des Kreishaushalts als Handlungsrahmen und Fundament vor uns haben: Lösungswege aufzeigen und diese angehen!“ Gemeinsam und resilient müsse der Kreis zusammen mit den Kommunen, mit den Mitarbeitenden der Verwaltung sowie der Bürgerschaft Lösungen anstreben, forderte Santelmann. „Nur dann haben wir in dieser andauernden Krisenzeit gute Chancen!“

Dass die Möglichkeiten des Etats dabei begrenzt sind, machte Kämmerer Klaus Eckl in seiner Rede deutlich: „Mit Einführung von NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) wurde durch Einführung der Ausgleichsrücklage ein fiktiver Spielraum zum Ausgleich von Haushalten zur Verfügung gestellt. Mit der Corona-Pandemie kam ein weiteres Werkzeug, die Bilanzierung von Corona-Lasten hinzu. Wie Sie wissen, ist dies kein zusätzlicher Ertrag für den kommunalen Haushalt, sondern nur ein Verschieben von Lasten in die Zukunft.“ Nach dem Willen des Bundes soll der Beginn dieser Abschreibung auf den Zeitraum nach 2026 verschoben werden. Abgeschrieben werden soll dann über maximal 50 Jahre. Diese Möglichkeit war ursprünglich ausschließlich für die Kosten der Pandemie vorgesehen. Mit Beginn des Ukraine Krieges sind jedoch weitere Lasten für die Kommunalhaushalte hinzugekommen, welche nun gemeinsam mit den Mehrbelastungen durch die Corona-Krise ab 2026 bilanziert werden sollen. „In dieser Situation wird seitens des Landes anstatt einer echten Entlastung die Verlängerung und Erweiterung der Bilanzierungsoptionen ins Spiel gebracht“, erklärt Kämmerer Klaus Eckl. „Diese Option ist in dem vorliegenden Haushalts-Entwurf noch nicht enthalten und wird in den kommenden Wochen zu diskutieren sein.“ Dabei stelle sich die Frage, wie mit möglichen weiteren Krisen zur Vermeidung finanzieller Verwerfungen verfahren werden soll – „und auch mit der weiterhin bestehenden Unterfinanzierung kommunaler Haushalte“, so Eckl im Kreistag. „Weitere kommunale Sparbemühungen können diese Defizite nicht kompensieren. Hier hilft nur eine Aufgabenkritik beim Gesetzgeber selbst.“

Weitere Eckdaten zum Kreishaushalt
Der Jugendhilfeumlagesatz wird von Burscheid, Kürten und Odenthal erhoben, da diese Kom-munen über kein eigenes Jugendamt verfügen. Für sie ist das Kreisjugendamt zuständig. Zu deren Finanzierung wird die Umlage auf eine Höhe von 29,12 % (2022: 24,78 %) festgelegt.
Der Landschaftsumlagesatz des Haushaltsjahres 2023 wird auf 16,65 % erhöht (HHJ 2022 = 15,20 %).
Die Netto-Personalaufwendungen bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres. Sie werden insgesamt mit 73.603.800 Euro (HHJ 2022 = 73.632.000 Euro) veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die für Investitionen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.172.179 Euro festgesetzt.
Für seine Verkehrsunternehmen bezahlt der Kreis einen Zuschuss welcher 19.885.000 Euro beträgt (HHJ 2022 = 17.742.520 Euro).

Energiekrise aufgrund des Ukrainekriegs
Durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine haben sich die Energiekosten stark verteuert. Im Haushalt 2023 wurden die Kosten für Energie mehr als verdoppelt. Die enorm gestiegene Energiekosten haben erhebliche Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Zum einen sind diese direkt im eigenen Haushalt betroffen und zum anderen müssen auch die Gemeinden und Gemeindeverbände die Preissteigerungen berücksichtigen. Folgende Mehraufwendungen sind für Energiekosten im Haushaltsplan 2023 etatisiert: Gas- und Stromaufwendungen: + 1.700.000 Euro; Treibstoffkosten für den ÖPNV: + 2.600.000 Euro; Energiekosten für Leistungen des Jobcenters: + 7.100.000 Euro.

Geflüchtete aufgrund des Ukrainekriegs
Seit Kriegsausbruch haben rund 3.500 Personen Zuflucht im Rheinisch-Bergischen Kreis gefunden. Nach ersten Erkenntnissen schätzt das Jobcenter, dass im Durchschnitt des Jahres 2023 circa 1.400 Bedarfsgemeinschaften aus der Personengruppe der Geflüchteten im Leistungsbezug sein werden. Die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis erhöht sich somit auf rund 9.400.

Soziales
Die Kosten der Unterkunft – die SGB-II-Leistungen des Jobcenters – sind mit einer Nettobelastung von rund 21,9 Millionen Euro für 9.400 Bedarfsgemeinschaften veranschlagt. Hierin sind auch die Kosten für Ukraine-Flüchtlinge sowie die entstehenden höheren Energiekosten berücksichtigt.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Zuschussbedarf für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 2,14 Millionen Euro und beträgt für 2023 voraussichtlich 19.885.000 Euro. Die Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 wird dabei weiterhin u.a. durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Seit Beginn der Pandemie haben sich die Mobilitätsgewohnheiten (vor allem durch das Arbeiten im Homeoffice und erheblich weniger Dienstreisen) geändert. Während des ersten Lockdowns waren bis zu 70 Prozent weniger Fahrgäste unterwegs. Ob und wie Bund und Länder künftig ÖPNV-Hilfen gewähren, ist derzeit noch ungewiss. Mit einer nachhaltigen Erholung der Einnahmesituation des ÖPNV wird erst mittelfristig gerechnet. Im Haushaltsjahr 2023 wird der Corona-Zuschlag an die Verkehrsunternehmen von 23 % auf 10 % gesenkt und ab 2024 aufgehoben. Darüber hinaus kann es im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg durch höhere Energiepreissteigerungen noch zu einer Erhöhung der Aufwendungen im Bereich der „Betrauungen“ und „Vereinbarungen interlokaler Linien“ kommen. Finanziell wirken sich zudem die Beschaffung von 72 Brennstoffzellen-Bussen sowie Einstellung von Haushaltsmitteln für den Ausbau aller Haltestellen der Stadtbahnlinie 1 im Kreisgebiet aus.

Personal
Das Nettoergebnis der Personalaufwendungen beläuft sich im Jahr 2023 insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 73.603.800 Euro und verringert sich im Vergleich zum Haushaltsansatz 2022 (73.632.000 Euro) um 28.200 Euro. Es wird wie bereits im Vorjahr ein pauschaler Abzug in Höhe von 3,5 % der Bezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Entgelte der Tarifbeschäftigten (einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse) vorab berücksichtigt.

Investitionen
Für das Haushaltsjahr 2023 ist die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 7.172.179 Euro geplant. Ob dieser in Anspruch genommen wird, ist zunächst ungewiss, da es nach wie vor schwierig ist, die investiven Projekte wie veranschlagt umzusetzen. In der Hauptsache entfallen diese auf Jugend (9,1 Millionen Euro), Gebäudewirtschaft (5,7 Millionen Euro), Kreisstraßenbau (4,9 Millionen Euro), Rettungsdienst (2,8 Millionen Euro), Feuerschutz und Katastrophenschutz (2,3 Millionen Euro), sowie auf die Bereiche IT (0,7 Millionen Euro), Schulen (0,3 Millionen Euro) und Zentrale Dienste (0,2 Millionen Euro).


von: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

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