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Corona-Virus: Personen ab 30 Jahren erhalten Impfstoff von Moderna – Auffrischungsimpfung erst nach sechs Monaten

Wie bereits vom Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt, wird zurzeit eine Bestellgrenze für den mRNA-Impfstoff von BioNTech eingeführt. Deshalb wird in den Impfstellen des Rheinisch-Bergischen Kreises in Kürze ebenfalls der gleichwertige mRNA-Impfstoff von Moderna verimpft. Es besteht kein Recht auf die Wahl eines bestimmten Impfstoffs. Personen unter 30 Jahren werden ausschließlich mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft.

Bei den Auffrischungsimpfungen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) trotz teilweise anderslautender Meldungen nach wie vor eine Auffrischung sechs Monate nach der zweiten Corona-Schutzimpfung. Es liegt im Ermessen der verantwortlichen Impfärzte, abweichend von der STIKO-Empfehlung Auffrischungsimpfungen vor dieser Frist vorzunehmen. Eine Auffrischungsimpfung vor Ablauf von sechs Monaten kann somit nicht garantiert werden. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt der Rheinisch-Bergische Kreis daher den Bürgerinnen und Bürgern, für ihre Auffrischungsimpfung erst sechs Monate nach ihrer zweiten Impfung die mobilen Impfstellen des Kreises aufzusuchen.

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