HINWEIS:
Leider sind derzeit alle Fördermittel aus dem Programm "Auf dem Weg zum Solarkreis - 1000 Dächer bis 2025" ausgeschöpft.
Förderung von Solaranlagen:
"Auf dem Weg zum Solarkreis - 1.000 Dächer bis 2025"
Seit Januar 2022 fördert der Rheinisch-Bergische Kreis die Neuinstallation von Solaranlagen mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.
Die finanzielle Förderung von neuinstallierten PV- und Solarthermie-Anlagen sowie Balkonsolaranlagen verfügt über das größte CO2-Einsparpotential aus dem Konzept zur Förderung der Solarenergie. Die Förderung der Solarenergie stellt einen Schwerpunkt im Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rheinisch-Bergischen Kreis dar.
In welcher Höhe fördert der Rheinisch-Bergische Kreis die neuinstallierten Solaranlagen?
Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Steckersolaranlagen) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Photovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis über 10.000 Euro werden mit 1.000 Euro bezuschusst. Für die Installation von Solarthermieanlagen ist eine Förderung von pauschal 750 Euro vorgesehen.
Wer kann sich eine Solaranlage fördern lassen?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts sowie Unternehmen, in deren Eigentum sich Gebäude innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises befinden. Antragsberechtigt sind zudem alle gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich Gebäude auf dem Kreisgebiet befinden.
Sind die Antragstellenden nicht gleichzeitig Eigentümer des Gebäudes, so ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahme notwendig.
Haben Sie noch Fragen?
Das Antragsformular ist postalisch beim Rheinisch-Bergischen Kreis einzureichen. Wenn Sie Fragen zu diesem Förderprogramm oder zur Antragstellung haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Unsere Kontaktdaten können Sie dieser Seite entnehmen.
In dem Dokument "Förderrichtlinie" sind die Bedingungen festgehalten, unter denen vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 eine Förderung beantragt werden kann. Sofern die haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.