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Neuberechnung der amtlichen Fläche der Flurstücke

Das Vermessungs- und Katasteramt des Rheinisch-Bergischen Kreises (als Vorgänger des Amtes für Liegenschaftskataster und Geoinformation) hat im Februar 2011 automatisiert die Flächen aller 225.000 Flurstücke /Grundstücke im Kreisgebiet neu berechnet.


Was war hierzu Anlass und Motiv?
Das Vermessungs- und Katasteramt hat in den letzten etwa 20 Jahren den Grundrissnachweis, also den geometrischen Nachweis aller Grundstücke und Gebäude in dem Liegenschaftskataster, durch Vermessung und Berechnung wesentlich verbessert. Dies erfolgte parallel der Umstellung der alten Liegenschafts- oder Katasterkarten auf eine zeitgemäße, moderne digitale Führung. Erneute Innovationen, die Einführung eines Europa weit einheitlichen Koordinatensystems und die Umstellung auf das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) wurden dazu genutzt, ebenfalls alle bisherigen Flächenangaben neu zu berechnen.
Was lag näher, aus dem verbesserten Grundrissnachweis auch die amtlichen Flächen neu zu berechnen und damit einer höheren Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit zuzuführen? Die bisherigen Flächenangaben, deren Ursprung teilweise noch auf die Katasterurvermessung ab etwa 1820 zurückdatiert, haben zeitgemäßen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt.

Und die Folgen?
Durch die Neuberechnungen auf verbesserter Datengrundlage haben sich die Flächenangaben teilweise geändert und sind in den amtlichen Nachweis übernommen worden. Dies wurde durch Offenlegung oder individuelle Mitteilung bekannt gegeben. Die aufgetretenen Flächenänderungen (abhängig von Umfang und Zeitpunkt der Messtätigkeiten) betrugen in Siedlungslagen normalerweise maximal wenige Quadratmeter, waren in ländlichen, großflächigen Gebieten aber durchaus auch mehrstellig. Die neuberechneten Flächen werden im Geoportal auf der Katasterkarte zur Ansicht eingeblendet.
In den Grundbüchern, die bei den Amtsgerichten geführt werden, wird die Übernahme der neuen amtlichen Flächen einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierauf werden Sie dort jedoch bei jeder Einsicht und jedem Grundbuchauszug hingewiesen. Ergeben sich bezüglich der Flächenangaben Fragen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation der Kreisverwaltung.

Weitere gute Nachrichten
An den örtlichen Grundstücken, also von Grenzstein zu Grenzstein oder von der Gebäudeecke bis zur Garage, hat sich natürlich nichts verändert oder, wie der Vermesser sagt: Der örtliche und rechtmäßige Besitzstand ist unverändert geblieben.
Der zuständige Innenminister hat das Verfahren des Vermessungs- und Katasteramts des Rheinisch-Bergischen Kreises (als Vorgänger des Amtes für Liegenschaftskataster und Geoinformation) genehmigt und als vorbildliche Maßnahme der Katastererneuerung ausdrücklich begrüßt. Den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern steht ein zuverlässiger Nachweis zur Verfügung, der die örtlichen Verhältnisse wirklichkeitsgetreu abbildet und beschreibt.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

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