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Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen

Kinder mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben das Recht auf einen Platz an einer allgemeinen weiterführenden Schule in der Klasse 5.

Die Grundschulen beraten die Erziehungsberechtigten der Kinder im 4. Schuljahr im Herbst zu dem anstehenden Übergang in die weiterführende Schule. Dabei erfragen sie auch die von den Erziehungsberechtigten gewünschte konkrete Schule. Im Januar und Februar schlägt die Schulaufsicht gemeinsam mit dem Schulträger, also der Kommune, in der das Kind wohnt, den Erziehungsberechtigten eine allgemeine Schule vor, an der das Kind einen Platz im gemeinsamen Lernen haben kann. Dabei bemühen sich alle Beteiligten, den Wünschen der Erziehungsberechtigten so weit wie möglich zu entsprechen.

Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind dann an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Wählen sie eine andere als die von der Schulaufsicht vorgeschlagene Schule, so hängt es von den Anmeldungen insgesamt ab, ob dieser Wunsch erfüllt werden kann.

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Ihre Ansprechpersonen

Inklusionsfachberater/innen: Ingrid Käsch, Moritz Oden, Stefanie van den Berg
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