Inklusion in der Schule
Inklusion stellt Schulen vor eine Herausforderung: Sie müssen sich den Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler anpassen. Grundlage hierfür ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die für Deutschland im März 2009 in Kraft getreten ist.
Eigentlich meint Inklusion alle Menschen. Bei uns dreht sich die Debatte jedoch oft um Menschen mit einer Behinderung oder einer Lern- und Entwicklungsstörung. Der Fachbegriff im schulischen Bereich lautet dazu: „Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“.
In den Grundschulen im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es für Kinder und Jugendliche mit Lern- und Entwicklungsstörungen eine Phase der erweiterten individuellen Förderung. Während einer Phase der erweiterten individuellen Förderung wird das Kind intensiv in der Schule gefördert. Dadurch soll verhindert werden, dass eine Lern- und Entwicklungsstörung sich verfestigt oder entsteht. Zudem wird in dieser Zeit überprüft, ob das Kind dauerhaft eine sonderpädagogische Förderung benötigt.
„Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale entwickeln zu können […].“
Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation UNESCO
Forderung innerhalb der Agenda Bildung 2030
Informationen des Landes NRW