Leitet die Schulaufsicht das Überprüfungsverfahren ein, so beauftragt sie zwei Gutachterpersonen: eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die das Kind bereits besucht oder an der das Kind angemeldet ist, und eine sonderpädagogische Lehrkraft.
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Ansprechpartner im Rheinisch-Bergischen Kreis