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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand und Geltungsbereich

Diese Erklärung wurde am 18.01.2025 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im März 2025.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Rheinisch-Bergischen Kreises, www.rbk-direkt.de.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Bei der Weiterentwicklung dieser Website wurden die Anforderungen der BITV 2.0 so weit wie möglich berücksichtigt. Durch kontinuierliche, entwicklungsbegleitende Selbstprüfungen ist der Kreis bestrebt, die Barrierefreiheit bestmöglich zu gewährleisten und immer weiter zu entwickeln. Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt. Wenn Ihnen Stellen mit Nachsteuerungsbedarf beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auffallen, welche nicht unten genannt werden, kontaktieren Sie uns bitte.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Im Rahmen regelmäßiger und systematischer Aktualisierungen der Internetseite werden ältere PDF-Dokumente entfernt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten. Sollten Sie ein PDF-Dokument benötigen, welches bislang nicht barrierefrei zur Verfügung steht, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Rheinisch-Bergischen Kreis unter info@rbk-direkt.de. Wir stellen Ihnen das Dokument oder die gewünschten Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung.
  • Videos: Unsere Videos enthalten sowohl Untertitel-Dateien als auch Volltextalternativen. Diese stehen, wenn möglich, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Videos oder zeitnah danach zur Verfügung. Bei älteren Videos stehen keine Textalternativen mehr zur Verfügung. Diese werden sukzessive entfernt bzw. durch barrierefreie Versionen ersetzt.
  • Social Media-Kanäle: Die Beiträge in den Facebook-, Instagram- und Youtube-Kanälen des Rheinisch-Bergischen Kreises sind nicht barrierefrei. Sie können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, da die Anbieterkonzerne diese Möglichkeiten nicht in vollem Umfang bereitstellen. Der Rheinisch-Bergische Kreis stellt deshalb sicher, dass alle relevanten Inhalte als Teil eines redundanten Publikationssystems auf der Webseite in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden.
  • Geoportal: Der Rheinisch-Bergische Kreis hat ein Geoportal. Das Geoportal ist eine Internetseite. Auf dieser Seite können Sie sich Informationen über den Kreis zu verschiedenen Themen (z.B. Bauen oder Freizeit) mit Hilfe von Karten anzeigen lassen. Sie möchten ein Haus auf einem Grundstück bauen? Hierzu benötigen Sie die Nummer Ihres Grundstücks. Diese finden Sie auf einer Karte im Geoportal. Außerdem enthält das Geoportal Informationen über die Schulen, Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen im Kreis. Darüber hinaus finden Sie zum Beispiel auch Freizeitangebote wie Wander- und Fahrradkarten im Kreisgebiet. Die Darstellung der Karten auf ihrem Bildschirm ist veränderbar. Zum Beispiel kann der Kartenausschnitt vergrößert werden. Leider ist es nicht möglich, die Karten ganz barrierefrei zu erstellen. Haben Sie Interesse an einer bestimmten Karte, die nicht barrierefrei ist? Dann melden Sie sich bei uns. Wir versuchen die Karte bestmöglich an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.rbk-direkt.de aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Sie können uns auch per Post, per Fax, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Telefon: + 49 2202 13-2396
Telefax: + 49 2202 13-10 2600
E-Mail: info@rbk-online.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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