Gemeinsam mit dem Schulträger muss bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer Sinnesschädigung geklärt werden, welche räumlichen und sächlichen Voraussetzungen in einer Schule gegeben oder geschaffen werden müssen, damit ein Kind erfolgreich lernen kann (z.B. besonderes Mobiliar, individuell passende Medien, Aufzug, Rampe o.ä.).
Schulaufsicht und Schulträger stimmen gemeinsam ab, welche Grundschule die erforderlichen Bedingungen erfüllt oder wo diese geschaffen werden können. Dies bedeutet, dass möglicherweise nicht jede Grundschule für jedes Kind in Frage kommt.