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Schulen

Welche Schulen gibt es für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung?

Ein Schüler oder eine Schülerin kann an jeder Grundschule im Kreis eine Phase der erweiterten individuellen Förderung absolvieren. Wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden sollte, ist die Fortsetzung der schulischen Laufbahn an derselben Schule meist möglich.

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Bei bestimmten Förderschwerpunkten (Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen) ist der Schulträger einzubeziehen. Er muss prüfen, ob an einer Schule die sachlichen und räumlichen Voraussetzungen zur Beschulung gegeben sind. Dies kann z.B. dann besonders wichtig sein, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler körperlich beeinträchtigt ist und nur bei einer entsprechenden baulichen Ausstattung in der Lage ist, Unterrichtsräume zu erreichen.

Auch an bestimmten weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II) können Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf gemeinsam lernen.

Ist sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt worden, kann der Schüler bzw. die Schülerin alternativ eine Förderschule besuchen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "Hören und Kommunikation", "Sehen" sowie "Sprache (Sekundarstufe I)" befinden sich außerhalb des Kreisgebietes.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach den Schülerfahrtkosten und der Beförderung zur Schule.

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