Die Eingliederungshilfe hat für alle Kinder und Jugendlichen das Ziel, eine erreichbare und angemessene Schulbildung überhaupt erst möglich zu machen. Sie wird immer für einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Regelmäßig wird überprüft, ob die Hilfe noch notwendig ist.
Auch bei einer solchen Schulbegleitung bleiben die Lehrkräfte der Schule verantwortlich für die Wissensvermittlung und die schulische Bildung. Die Schulbegleitung unterstützt die Schülerin oder den Schüler dabei, überhaupt am Unterricht teilzunehmen. Sie kann zum Beispiel auch pflegerische Tätigkeiten sowie Begleithilfen innerhalb des Gebäudes übernehmen.