Weitere Hilfen und Partner
Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es weitere Partner, die für das Thema schulische Inklusion unterstützend tätig sind.
Der Schulpsychologische Dienst hilft und berät Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler selbst bei Schulschwierigkeiten, gibt Tipps zur Einschulung, zu Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche und zu vielen weiteren Themen.
Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises führt die Einschulungsuntersuchungen und Untersuchungen zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung durch. Es steht Erziehungsberechtigten aber auch für andere Fragen der gesundheitlichen Entwicklung zur Verfügung.
Die Jugendämter der Kommunen und das Kreisjugendamt im Rheinisch-Bergischen Kreis sind für die Gewährung von Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung zuständig.
Das Kreissozialamt ist für die Gewährung von Eingliederungshilfen bei körperlichen und geistigen Behinderungen zuständig.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es zudem einen Fachberater für das Thema „Autismus“ und eine Fachberaterin für das Thema „AD(H)S“. Den Kontakt stellen die Inklusionskoordinatoren beim Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis gerne her.
Die LVR-Schule am Königsforst bietet eine Beratung zur Unterstützten Kommunikation von nicht (verständlich) sprechenden Menschen an.
Informationen zu den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sehen können Sie zudem über den Landschaftsverband Rheinland bekommen.
Das Kommunalen Integrationszentrum (KI) bietet Beratung für zugewanderte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern. Dazu gehören Beratungen zur Kinderbetreuung, zum Schuleinstieg in Deutschland und zum Berufseinstieg nach der Schule. Das KI bietet auch Interkulturelle Sensibilisierung von Menschen aus dem Kreisgebiet an, die in ihrem beruflichen Umfeld mit zugewanderten Menschen arbeiten.