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Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Behinderung 
(0-21 Jahre)

In der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgehalten, wer der Gruppe der Menschen mit Behinderung zuzuordnen ist:

"Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnensbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können" (Artikel 1, Satz 2).


Eine (drohende) Behinderung zu haben bedeutet in der Regel Einschränkungen zu haben und an Barrieren zu scheitern. Oft können Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen nicht an allen Angeboten und Möglichkeiten im öffentlichen Leben voll und ganz teilhaben.

Um dies zu verbessern gibt es im Rheinisch-Bergischen Kreis zahlreiche Unterstützungsangebote. Um Familien die Suche nach passenden Informationen, Beratungen und Unterstützungsstellen zu erleichtern, sind hier die Angebote für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung zusammengestellt.

Verfahrenslotsen der Jugendämter

Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner:innen dafür, die passende Hilfe, oder das zuständige Amt für eine Antragstellung zu finden. Sie beraten, begleiten und sollen auf Hilfen hinwirken.

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