Die Betreuung in der Kindertagespflege ist auf Kinder unter drei Jahren ausgerichtet. In Einzelfällen können aber auch Kinder bis zum 14. Lebensjahr betreut werden. Der Großteil der Tagespflegepersonen betreut im eigenen Haushalt zeitgleich bis zu fünf Kinder. Daneben gibt es auch „Großtagespflegestellen“.
Hier schließen sich zwei oder drei Tagespflegepersonen zusammen und betreuen in separaten Räumlichkeiten gemeinsam bis zu neun Kinder.
Der familiennahe und überschaubare Rahmen ermöglicht Kindern bindungsnahe Strukturen und eine individuelle Betreuung. Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer frühkindlichen Entwicklung, fördern sie und ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen.
Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Betreuungsangebot zur Kita, bei dem die Kindertagespflegepersonen selbstständig tätig sind. Sie sind nach dem DJI-Curriculum zertifiziert und werden durch die Jugendämter des Rheinisch-Bergischen Kreises fachlich begleitet und geprüft.
Die Betreuung und Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist im Rahmen der Inklusion in der Kindertagespflege möglich.
Eltern finden in der Kindertagespflege eine vielfältige Betreuungslandschaft vor, mit unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten, flexiblen Betreuungsumfängen und Gestaltungsspielräumen für ihr Kind.
Wichtig zu wissen:
Professionell tätige Tagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Dies gilt auch für privat vereinbarte Pflegeverhältnisse. Die Pflegeerlaubnis dient dazu, Standards zum Schutz der Kinder festzusetzen. Um die Pflegeerlaubnis zu erhalten, müssen die Tagespflegepersonen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen und werden kontinuierlich durch die Jugendämter des Rheinisch-Bergischen Kreises begleitet. Sofern Sie mehr über die Qualifizierung und Überprüfung erfahren wollen, wenden Sie sich gern an die Fachberatung Kindertagespflege der Jugendämter.