Soziales und Inklusion
Der Rheinisch-Bergischen Kreis ist Ansprechpartner für Hilfen und Unterstützungsleistungen im Sozialbereich.
Im Rahmen dieser Aufgabe werden pflegebedürftige Menschen, die in Senioren- und Pflegeeinrichtungen leben, und Menschen mit Behinderung beraten. Außerdem erhalten sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Hilfen. Weitere Aufgaben sind Seniorenangelegenheiten und die Betreuungsstelle.
Für die Hilfen zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb einer Einrichtung sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Für die Hilfen der Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen sind die Kundencenter des Jobcenter Rhein-Berg zuständig.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Achtung: Die Öffnungszeiten können bei einzelnen Dienstleistungen abweichen.
Ansprechpartner:
Amt für Soziales und Inklusion
Tel.: 0 22 02 13 66 63
Fax: 0 22 02 13 10 64 52
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