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Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken sollen.


Bei bestimmten Bauvorhaben prüft die Brandschutzdienststelle des Rheinisch-Bergischen Kreises für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet im Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. 

Eine Ausnahme ist die Stadt Bergisch Gladbach, die über eine eigene Brandschutzdienststelle verfügt (siehe rechts unter "zusätzliche Infos").

Ein anderes Aufgabengebiet der Brandschutzdienststelle ist die Durchführung von Brandverhütungsschauen. Das sind regelmäßige Prüfungen vor Ort für bestehende Gebäude, bei denen die Einhaltung der Brandschutzvorschriften kontrolliert wird. Die Brandschutzdienststelle des Rheinisch-Bergischen Kreises führt Brandverhütungsschauen für die Städte Burscheid, Overath und die Gemeinde Kürten durch.

Nähere Informationen sowie Beratung können Sie bei den Mitarbeitern der Brandschutzdienststelle erhalten.

Gebühren

Die Gebühren für die Brandschauen richten sich nach den Satzungen der Kommunen und dem Zeitaufwand unter Anwendung eines festgelegten Stundensatzes.

Letzte Aktualisierung: 18.09.2023

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