Direkt zum Inhalt
Barrierefreiheit
FAQ
Karriere
Kontakt
(c) designed by freepik

Die Gleichstellungsstelle

Seit 1948 sind Männer und Frauen nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Es heißt, diese Gleichberechtigung im täglichen Leben umzusetzen, damit die Geschlechter auch wirklich gleiche Chancen haben!

Am 20. November 1999 trat das Landesgleichstellungsgesetz NW (LGG) in Kraft. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des LGG. Sie wirkt bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises mit, z. B. Stellenbesetzungen, Tele- und Teilzeitarbeit, Berufsrückkehr und anderen Themen mehr. 

Sie können sich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Anja Möldgen
Gleichstellungsbeauftragte
(c) Fotografie Joachim Rieger

Süheyla Bas
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
(c) Fotografie Joachim Rieger
Wir benötigen Ihre Zustimmung.
Dieser Inhalt bzw. Funktion wird von Linguatec Sprachtechnologien GmbH bereit gestellt.
Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.