Seit 1948 sind Männer und Frauen nach Artikel 3 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Es heißt, diese Gleichberechtigung im täglichen Leben umzusetzen, damit die Geschlechter auch wirklich gleiche Chancen haben!
Am 20. November 1999 trat das Landesgleichstellungsgesetz NW (LGG) in Kraft. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des LGG. Sie wirkt bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Vorhaben und Maßnahmen des Kreises mit, z. B. Stellenbesetzungen, Tele- und Teilzeitarbeit, Berufsrückkehr und anderen Themen mehr.
Sie können sich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden!
Mädchenberatung
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Tätigkeitsbericht 2019-2021
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Art. 3 Grundgesetz
Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW)
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Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbüros (LAG)
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