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Foto: Fotografie Joachim Rieger

Schülerbeförderung beim Schulträger Rheinisch-Bergischer Kreis

Ihr Kind besucht eine Förderschule und Sie möchten wissen, wie es die Schule erreichen kann?


Der Rheinisch-Bergische Kreis als Schulträger ist für die Schülerbeförderung an seinen Schulen zuständig. Wichtig ist hierbei, dass der Rheinisch-Bergische Kreis grundsätzlich keine Beförderungspflicht hat. Als Schulträger entscheidet er, welche Art der Beförderung für die jeweilige Schule die wirtschaftlichste ist.

Aus diesem Grund wurde für alle Schülerinnen und Schüler folgender Schulen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet:

  • Friedrich-Fröbel-Schule in Bergisch Gladbach-Moitzfeld
  • Martin-Buber-Schule in Leichlingen-Kuhle und Wermelskirchen
  • Albert-Einstein-Schule in Rösrath (bis einschließlich Klasse 2)
  • Margot-Friedländer-Schule in Bergisch Gladbach (bis einschließlich Klasse 2)
  • Verbundschule Nord in Wermelskirchen (bis einschließlich Klasse 2)
Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten für die Fahrt zur Schule ein SchülerTicket.

Weitere Informationen zum Schülerspezialverkehr und dem SchülerTicket erhalten sie unter Verwandte Services.

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Technologiepark Bergisch Gladbach, Haus 56
Friedrich-Ebert-Str.  75
Frau  Winterschladen

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Letzte Aktualisierung: 04.09.2026

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