Manche Schülerinnen und Schüler benötigen eine sonderpädagogische Unterstützung. Das Schulamt findet gemeinsam mit Ihnen die richtige Schule für Ihr Kind. Dabei muss entschieden werden, in welchem Schwerpunkt und an welchem Ort die Förderung erfolgen soll.
In Nordrhein-Westfalen stehen fünf verschiedene Förderorte zur Verfügung:
- Förderschulen
- Gemeinsames Lernen an einer allgemeinen Schule
- Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I
- Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs
- Schulen für Kranke
Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache
Die Schulaufsicht (Schulamt) entscheidet über den Bedarf der sonderpädagogischen Unterstützung und den Förderort. Der Förderbedarf wird jedes Jahr durch die Schule überprüft. Bei Bedarf werden Förderschwerpunkt und/oder Förderort neu festgelegt.
Förderschulen können auch als Verbundschulen geführt werden. Hier werden Schulen mit unterschiedlichem Förderschwerpunkt an einem Standort zusammengeführt.
Weitere Informationen zu den Förderschulen in Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises finden Sie unter Verwandte Services. Förderschulen von anderen Schulträgern im Kreisgebiet finden Sie unter Zusätzliche Infos.
Unter Broschüren finden Sie unseren Flyer "Schulische Inklusion", mit Hinweisen zur Einschulung von Kindern mit einer Behinderung oder einer Lern- und Entwicklungsstörung.