Denkmalschutz und Bauen
Die Erhaltung von Denkmälern ist zu einer wichtigen Aufgabe geworden.
Dabei geht es heute nicht mehr nur um einige historische Prunkstücke, wie Kirchen und Schlösser, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit. Dazu zählen gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Ensembles, Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen, ganze Dörfer und ebenso alte Bauernhäuser, Tagelöhnerkaten, Handwerksbetriebe oder Fabrikanlagen aus der frühindustriellen Zeit. Aus diesem Grunde sind die zuständigen unteren Denkmalbehörden verpflichtet, schutzwürdige Gebäude in die Denkmalliste einzutragen.
Untere Denkmalbehörden sind alle Städte und Gemeinden des Kreises (siehe verwandte Services "Kommunen - Denkmalschutz").
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