Wenn Sie Besuch aus einem visumpflichtigen Land erwarten, ist in den meisten Fällen eine Verpflichtungserklärung (VE) erforderlich, damit Ihre Gäste ein Visum für Deutschland erhalten können. Diese Erklärung ist ein offizielles Dokument, mit dem sich der sogenannte Verpflichtungsgeber bereit erklärt, sämtliche entstehenden Kosten während des Aufenthalts der eingeladenen Person in Deutschland zu übernehmen.
Wann wird eine Verpflichtungserklärung benötigt?
Eine Verpflichtungserklärung ist in der Regel notwendig, wenn eine Person aus einem visumpflichtigen Land Deutschland zu Besuchszwecken (Tourismus, private Einladungen, Familienbesuch) besuchen möchte und selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Aufenthalt eigenständig zu finanzieren.
Ob für das Herkunftsland Ihrer Besucherin oder Ihres Besuchers eine Visumspflicht besteht, können Sie auf der offiziellen Seite des Auswärtigen Amts nachlesen:
Staatenliste Visumspflicht / Visumfreiheit
So beantragen Sie eine Verpflichtungserklärung
1. Terminvereinbarung
Ab sofort erfolgt die Terminvergabe ausschließlich online über unser Online-Terminvergabetool. Bitte buchen Sie dort einen Termin für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung.
2. Antrag und Unterlagen mitbringen
Wichtig: Bringen Sie zum Termin bitte den vollständig ausgefüllten Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sowie alle erforderlichen Unterlagen mit. Die Prüfung Ihrer Bonität erfolgt beim Termin vor Ort. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Verpflichtungserklärung sofort ausgehändigt.
Muss ich als verpflichtende Person persönlich vorsprechen?
Ja, die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Verpflichtungserklärung kann nur ausgestellt werden, wenn die verpflichtende Person persönlich bei der Ausländerbehörde erscheint.
Falls mehrere Personen gemeinsam eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten (z.B. bei gesamtschuldnerischer Haftung von Ehe- oder Lebenspartner*innen), müssen alle beteiligten Personen persönlich vorsprechen. Eine Vertretung oder Abgabe durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur Vorbereitung
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen oder fehlende Bonität dazu führen können, dass keine Verpflichtungserklärung ausgestellt werden kann. Eine Prüfung vorab ist nicht mehr möglich, die Unterlagen werden nur beim Termin vor Ort geprüft.
Fragen?
Bitte schauen Sie vorab, ob Ihre Fragen in unseren FAQs beantwortet werden können. Diese finden Sie bei unseren Broschüren "Verpflichtungserklärung - FAQ".
Bei weiteren Fragen rund um die Verpflichtungserklärung oder die Terminbuchung stehen wir Ihnen gern telefonisch unter 02202-136200, per E-Mail VE@rbk-online.de oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Unterlagen
Alle erforderlichen Unterlagen können Sie dem Formular "Verpflichtungserklärung - Antrag" oder der Broschüre "Verpflichtungserklärung - Checkliste einzureichender Unterlagen" entnehmen.