Bauüberwachung
Die Bauüberwachung wird durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Dies ist für den Bereich der Stadt Burscheid sowie der Gemeinden Kürten und Odenthal die Bauaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Die Städte Bergisch Gladbach, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen führen die Bauüberwachung in eigener Zuständigkeit durch, siehe Rubrik Verwandte Services.
Unterlagen
- Mitteilung über den Ausführungsbeginn
- Mitteilung über die Rohbaufertigstellung
- Mitteilung über die abschließende Fertigstellung
Vordrucke werden mit der Baugenehmigung ausgehändigt.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Baugenehmigungsgebühr und beträgt mindestens 50 Euro.
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