Sie benötigen einen Auszug aus dem örtlichen Führerscheinregister des Rheinisch-Bergischen Kreises (so genannte Karteikartenabschrift)?
Sofern Sie noch einen Papierführerschein besitzen, der zuletzt vom Rheinisch-Bergischen Kreis (bis 1975 auch Rhein-Wupper Kreis) ausgestellt wurde, benötigt Ihre zuständige Führerscheinstelle einen Auszug aus dem örtlichen Führerscheinregister.
Bitte senden Sie hierzu eine Anfrage per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@870f6fd855a2489a923419932ca98cfbrbk-online.de.
Für eine korrekte Zuordnung wären in Ihrer Anfrage folgende Daten zu benennen:
- Nachname, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum
- Listennummer und Führerscheinnummer (falls bekannt)
Der Auszug wird nur an Ihre neue zuständige Führerscheinstelle gesendet, weil Ihre persönlichen Angaben nicht überprüft werden können. Benennen Sie in Ihrer E-Mail daher bitte Ihre zuständige Behörde, an welche die Karteikartenabschrift gesendet werden soll.
In eiligen Fällen empfiehlt es sich, die Fax-Nummer Ihrer Führerscheinstelle zu nennen, damit die Abschrift unmittelbar dorthin gefaxt werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass Führerscheindaten automatisch im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besessen haben. Die Daten sind von jeder Fahrerlaubnisbehörde online abrufbar. Eine Übersendung von Karteikartenabschriften ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.