Fischerprüfung
Die Fischerprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeins.
Die Fischerprüfung findet normalerweise zweimal im Jahr bei der Unteren Fischereibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises statt.
Das Mindestalter ist 13 Jahre. Wer nicht im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnt, braucht eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde seines Wohnortes.
Leider kann derzeit kein Prüfungstermin in Aussicht gestellt werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Fischerprüfung beträgt 50,00 €
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